Widerruf von Autokrediten

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Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 07.08.2018 zu Gunsten der Kreditnehmer von Autofinanzierungen entschieden. Aufgrund fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung können Autokäufer die vom Händler vermittelten Kredite widerrufen. Bei fehlerhaften Belehrungen ist der Verbraucher nicht mehr an den Autokauf gebunden. Betroffen sind Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Autohändler vermittelten Verbraucherdarlehen oder Leasingvertrag finanziert haben. Die Kunden hätten u. a. genauer über das Recht zur Kündigung informiert werden müssen. Rechtsfolge bei erfolgreichem Widerruf ist, dass der Kreditgeber in die Rechte und Pflichten des Verkäufers eintritt. Die VW-Bank hat aufgrund unzureichender Widerrufsbelehrungen geleistete Anzahlungen und sämtliche Raten zurückzuerstatten. Die Fahrzeuge sind zurückgegeben. Erstmals urteilte ein Landgericht, dass Autokäufer für bereits gefahrene Kilometer bei nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verträgen keinen Wertersatz zu zahlen haben. Lediglich die vereinbarten Kreditzinsen werden nicht erstattet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht Ravensburg eröffnet damit für Fahrer von Dieselskandal-Autos gute Chancen zur günstigen Rückgabe der Fahrzeuge. Inzwischen haben weitere Landgerichte kundenfreundlich entschieden und Autokredite und Leasingverträge als unzureichend beanstandet. Überwiegend gehen die Gerichte davon aus, dass dem Kreditgeber eine Entschädigung für die bereits mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer zustehe. Die Vorteile des Widerrufs: Autokäufer können Fahrzeuge auch bei Wertersatz für gefahrene km günstig zurückgeben und Verluste und städtische Fahrverbote vermeiden. Daneben können Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund von Abgasmanipulationen gegen den Hersteller und Autohändler bestehen.

Autor
Angela Wehrt-Sierwald
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