Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Buxtehude und Stade

Rechtsanwalt für Erbrecht
Rechtsgebiet Grundstücks- und Immobilienrecht

Die Kanzlei überprüft Immobilienkaufverträge, wie Haus-, Wohnungs- und Bauträgerverträge vor der notariellen Beurkundung. Auch über die mit dem Erwerb verbundenen Fragen der Finanzierung berate und vertrete ich Sie aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bankrecht kompetent. Zu meinen Mandanten gehören Käufer, Verkäufer, gewerbliche Vermieter und Mieter.

Aktuelles: Maklervertrag: Zu den Ansprüchen eines Grundstücksverkäufers wegen fehlerhafter Angaben im Exposé. Der Verkaufsmakler ist verpflichtet, das zu verkaufende Objekt in einem Exposé so zu beschreiben, wie es dem tatsächlichen Zustand und den ihm vom Verkäufer gemachten Angaben entspricht. Angaben, mit denen falsche Beschaffenheitsangaben gemacht würden, darf er nicht verwenden. Hat der Verkäufer dem Makler geschildert, die Außenwände seien durch Wegschaufeln von angehäuftem Sand trocken geworden, weicht die Beschreibung „Trockenlegung der Außenwände bei Kernsanierung“ in einem solchen Maße von den tatsächlichen Gegebenheiten ab, dass sie auch nicht mehr als verkaufsfördernde Bewerbung gerechtfertigt ist. Der Begriff Kernsanierung wird herkömmlich so verstanden, dass die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes völlig wiederhergestellt und das Gebäude in einem nahezu neuwertigen Zustand versetzt wird. Die Verkäuferin trifft jedoch ein Mitverschulden, da sie hätte erkennen können, dass das von ihr angebotene Objekt in dem Exposé nicht zutreffend beschrieben worden ist, wobei ein Mitverschulden von 1/3 zu Lasten der Verkäuferin und zu 2/3 zu Lasten des Maklers angenommen worden ist.

Ich unterstütze Sie bei Ansprüchen gegenüber Maklern und dem Einzug offener Forderungen und Mieten sowie bei allen Fragen, die die Beendigung bzw. Kündigung des Mietverhältnisses betreffen. Soweit die Räumung notwendig ist, erhebe ich Räumungsklage. Soweit sich eine außergerichtliche Klärung nicht ermöglichen lässt, beantrage ich die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung und unterstütze Sie bei Eigenbedarfskündigungen.

Haben Sie Fragen zum Immobilien und Grundstücksrecht? Sprechen Sie mich an.

Ihr Ansprechpartner für Immobilienrecht

Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald
Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald

 

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Telefax: + 49 (0)4161 99 68 15

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