Rechtsanwalt für Bankrecht in Buxtehude und Stade

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagenrecht

Bankrecht seit 1993

Die Kanzlei vertritt seit über 20 Jahren Mandanten bundesweit im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Ich habe mich auf den Bereich der vorzeitigen Ablösung von Immobiliendarlehen spezialisiert. Banken berechnen im Zuge der vorzeitigen Darlehensrückzahlung z. B. aufgrund des Objektverkaufs häufig sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kanzlei überprüft, ob sich Zinsentschädigungen vermeiden oder reduzieren lassen. Dabei habe ich festgestellt, dass Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen von den Kreditgebern häufig überhöht berechnet werden. Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen oder fehlenden Pflichtangaben ist es mir erfolgreich gelungen, Zinsentschädigungen gänzlich zu vermeiden, wirtschaftliche Vorteile durch günstigere Darlehensrückrechnungen zu realisieren oder eine vergleichsweise Klärung herbeizuführen. Ich vertrete Sie bundesweit bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit Banken und, sofern sich eine außergerichtliche Einigung nicht erwirken lässt, auch im gerichtlichen Verfahren. Es besteht seit vielen Jahren ein enger Kontakt zu den Verbraucherzentralen und unabhängigen Sachverständigen mit der notwendigen rechnerischen und fachlichen Kompetenz, wie z. B. Prof. Dr. Klaus Wehrt, der für die Wehrt Unabhängige Beratungsdienstleistungen in Finanzen und Kredit GmbH Berechnungen und Sachverständigengutachten erstellt.

Neben der rechtlichen Prüfung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen verhandele ich engagiert für Mandanten mit Darlehensgebern über

Rückforderung von Bearbeitungsgebühren - Unternehmerdarlehen

Der Bundesgerichtshof hat laut Pressemitteilung nunmehr entschieden, dass auch Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen zurückzuerstatten sind (BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15XI ZR 233/16 und XI ZR 436/16). Zu Verbraucherdarlehen hatte der BGH bereits im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren in Verbraucherdarlehen nicht berechtigt waren.

Widerruf von Immobiliendarlehen

Verbraucher können Immobiliendarlehensverträge, die in dem Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis zum 21.03.016 vereinbart wurden, und bei denen keine oder eine missverständliche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ist, jederzeit widerrufen, soweit eine günstigere Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank zur Verfügung steht. Darlehensnehmer können dadurch im Falle eines Objektverkaufs eine Vorfälligkeitsentschädigung und im Falle eines Forward-Darlehens eine Nichtabnahmeentschädigung vermeiden. Außerdem können sich Verbraucher im Falle des wirksamen Widerrufs das zurzeit günstige Zinsniveau sichern. Soweit Sie einen Altvertrag bis zum 21.06.2016 bereits widerrufen haben, unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rückabwicklung des Darlehensvertrags.

Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen

Betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen, die in den Jahren 1991 bis 2005 vereinbart worden sind. Soweit Sie ihren Vertrag vorzeitig beenden wollen oder bereits beendet haben, können im Falle einer fehlerhaften Belehrung über den Widerspruch finanzielle Nachteile kompensiert werden. Ich berate Sie, wie Sie die eingezahlten Versicherungsbeträge zzgl. Zinsen zurückfordern können. Durch einen wirksamen Widerspruch können betroffene Versicherungsnehmer erheblich mehr Kapital als im Falle der Kündigung zurückerlangen.

Widerruf von Autokrediten

Nach dem Widerruf von Immobilienkrediten können jetzt auch Autofinanzierungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Viele Banken haben Kunden auch bei der Finanzierung ihres Fahrzeugs fehlerhaft beraten, so dass die Verträge (Darlehensvertrag und Kaufvertrag) auch heute noch widerrufen werden können. Das Fahrzeug kann bei Verträgen ab dem 14.06.2014 ohne den Ausgleich eines Wertverlusts zurückgegeben werden. Der Kunde hat lediglich die Zinsen zu zahlen. Anzahlungen und bislang gezahlte Tilgungen sind zzgl. der gezogenen Nutzungen gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten.

Vereinbaren Sie einen Termin an unseren Standorten Buxtehude und Stade.

Ihr Ansprechpartner für Bankrecht

Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald
Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald

 

Telefon: + 49 (0)4161 99 68 12
Telefax: + 49 (0)4161 99 68 15

E-Mail: mail@wehrt-hahn.de