Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung überhöht?

Fachartikel

Bank zur Rückerstattung auffordern

Banken berechnen im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung oder Nichtabnahme von Darlehen mit langer Zinsbindung häufig zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder Nichtabnahmeentschädigungen. Sollte der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung mehr als den tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteil verlangt haben, ist der Kunde zur Rückforderung der überzahlten Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt. Voraussetzung ist zunächst, dass berechtigte Interessen des Darlehensnehmers an einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehensvertrages vorliegen. Diese liegen im Falles des Objektverkaufs oder erweiterten Kreditbedarfs, den die Bank abgelehnt hat, eindeutig vor. Der Kunde ist in diesen Fällen gem. § 490 Abs. 2 BGB zur außerordentlichen Kündigung auch eines Darlehens mit einer Zinsbindung von 10 bis 15 Jahren berechtigt. Soweit die Bank dem Wunsch nach vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zustimmt, wird dem Kunden eine Aufhebungsvereinbarung mit der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgelegt. Es lohnt sich für den Kunden, diese Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigung auch nach einer bereits erfolgten Abwicklung genau unter die Lupe zu nehmen. Oftmals sind die Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigungen fehlerhaft und nicht nach den Prämissen der Rechtsprechung berechnet worden. Nicht selten können Tausende EURO von den Kunden zurückgefordert werden. Maßgebend für die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung ist die Höhe des Darlehensrestbetrages, die Länge der Restlaufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin, der Darlehenszins sowie der Wiederanlagezins. Bei der Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung werden der planmäßige Darlehensverlauf und der Verlauf bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehensrestkapitals zumeist mit der dann möglichen Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefe gegenübergestellt. Schadensmindernd sind zu Gunsten der Kunden z. B. Sondertilgungsrechte, ersparte Risiko- und Verwaltungskosten zu berücksichtigen. Da die Kalkulation kompliziert ist, stehen zur Überprüfung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen Berechnungsprogramme zur Verfügung. Es ist zu empfehlen, die Vorfälligkeitsentschädigung mit Hilfe eines finanzmathematischen Sachverständigengutachtens überprüfen zu lassen und auf Basis des Gutachtens mit der Bank über die Rückerstattung zu hoch berechneter Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigungen zu verhandeln.

Autor
Angela Wehrt-Sierwald
Angela Wehrt-Sierwald
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