Schiffsfond: Bank haftet

Fachartikel

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat mit Urteil vom 27.01.2016 (Az.: 1 U 217 /13) entschieden, dass ein Bankberater, der einem Anleger, für den „nur absolut sichere" Kapitalanlagen in Betracht kommen, die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds anrät, in dem Beratungsgespräch auch über das Totalverlustrisiko aufklären muss. Dies gilt vor allem dann, wenn der Kunde zuvor keinerlei Erfahrungen mit Fondsbeteiligungen hatte. Das Gericht hat die Beratung als falsch beanstandet, da der Berater der Bank die Schiffsbeteiligung als eine „konservative solide Geldanlage" bezeichnet hat, wobei er angab, dass nur Schwankungen bei den Gewinnen auftreten könnten. Das Gericht bejahte das Zustandekommen eines Beratungsvertrages und beanstandete es, dass der Berater die Risiken der Kapitalanlage verharmlost habe. Eine beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Maßgebend sind der Wissenstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden. Nach Einschätzung des Gerichts war die Empfehlung einer unternehmerischen Fondsbeteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen bereits fehlerhaft. Das OLG verurteilte die Bank dazu, 42.112,68 EUR an den Anleger zu erstatten. Es ist zu empfehlen, die Risikohinweise in den umfangreichen Emissionsprospekten rechtzeitig vor Zeichnung der Beteiligung anzufordern. Ergeben sich Widersprüche und Unklarheiten zu den Angaben des Bankberaters, sollte ein unabhängiger Berater hinzugezogen werden. Lange laufende Fondsbeteiligungen sind nicht für Anleger geeignet, die kurz- bis mittelfristig über das angelegte Kapital verfügen wollen. Ein Ausstieg ist, zumeist nur mit hohen Verlusten auf dem Zweitmarkt möglich. Soweit Fondsbeteiligungen bereits in Schieflage geraten sind, sollten Anleger etwaige Ansprüche auf Schadensersatz zeitnah prüfen lassen. Häufig ist eine Schadensbegrenzung durch eine vergleichsweise Einigung mit der Bank oder aber eine Rückabwicklung der Kapitalanlage noch möglich.

Autor
Angela Wehrt-Sierwald
Angela Wehrt-Sierwald
Anschrift
Wehrt-Sierwald, Rechtsanwälte
Angela Wehrt-Sierwald
Birkenhain 1a
21614 Buxtehude
Kontakt
+49 (0)4161 996812
mail@wehrt-hahn.de