Rechtsposition von Lehman-Anlegern durch Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Hamburg gestärkt

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Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten.

Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig). Das Landgericht Mönchengladbach hat am 17.11.2009 verkündet, dass die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG einem Lehman-Geschädigten Schadensersatz zu leisten hat. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es gibt jedoch auch nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen (BGH-Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07) gute rechtliche Ansatzpunkte für Lehman-Geschädigte, Banken in die Haftung zu nehmen, die im Beratungsgespräch nicht auf Provisionen und Rückvergütungen hingewiesen haben. Weitere anlegerfreundliche Urteil des Landgerichts Hamburg stärken die Position der Lehman-Anleger (Landgericht Hamburg, Urteile vom 01.07.2009, Az: 325 O 22/09, 23.06.2009, Az: 310 04/09, 15.12.2008, Az: 318 O 04/08). Die Rechtsanwälte Wehrt & Hahn raten daher den Lehman-Opfern an, nicht nur darauf zu bauen, ihre Schadensersatzansprüche allein durch die Anmeldung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern. Die Anleger müssen allerdings schnell handeln, da in Kürze die Verjährung vieler Ansprüche droht: Nach dem Wertpapierhandelsgesetz verjähren etwaige Ansprüche bereits innerhalb von exakt drei Jahren. Die Dresdner Bank AG und die Citibank haben Anfang Februar 2007 ihren Kunden angeraten, Lehman-Zertifikate zu erwerben. Die möglichen Ansprüche der Kunden verjähren daher bereits im Januar oder Februar 2010. Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald weist auf die Möglichkeit hin, die Verjährung durch die Einleitung eines Gütestellenverfahrens zu hemmen. Es handelt sich hierbei um eine kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung von Ansprüchen für mindestens sechs Monate zu hemmen. Dadurch können auch Anleger, deren Ansprüche im Januar oder Februar 2010 verjähren, noch außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen, eine Einigung erwirken oder die Klage mit ausreichender Vorbereitung und Zeit erstellen lassen. Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald rät allen Lehman-Geschädigten an, sich vor Ablauf der Frist von drei Jahren beraten zu lassen und mit spezialisierten Rechtsanwälten die Möglichkeit zu besprechen, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

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Angela Wehrt-Sierwald
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