Urteil LG Hamburg: Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatz für geschädigte Anleger

Fachartikel

Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.

Ein positives Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 30.06.2008, Az: 319 O 125/08) gibt vielen Anlegern neue Hoffnung. Die Bank wurde im Wege eines Anerkenntnisurteils zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 21.179,13 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung des Lehman Brothers Zertifikats verurteilt. Weiterhin trägt die Bank die vorgerichtlichen Kosten und sämtliche Prozesskosten. Wir empfehlen allen Geschädigten, überprüfen zu lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Da eine Schadensminderungspflicht auch bei der Beratungshaftung besteht, raten wir auch allen Geschädigten an, unter Berücksichtigung der laufenden Fristen ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren oder ggf. sonstiger laufender Entschädigungsverfahren rechtzeitig anzumelden. Andernfalls müssen sich Geschädigte, ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen, was eine nicht unerhebliche Kürzung der Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann. Da je nach Konstellation bereits zum 31.12.2008 der Ablauf der Fristen droht, sollte umgehend Beratung eingeholt werden.

Wichtig ist auch, die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren seit Kauf des Zertifikats zu beachten. Für Betroffene, die Ende 2005 Lehman Brothers Zertifikate erworben haben, besteht die Möglichkeit, ein Gütestellenverfahren, z. B. bei einer staatlich anerkannten Gütestelle, zu beantragen. Lehnt die Bank die Durchführung des Güteverfahrens endgültig ab, so endet die Verjährung erst sechs Monate nach Beendigung des Güteverfahrens. Die geschädigten Anleger haben dadurch noch die Möglichkeit, außergerichtliche Verhandlungen zu führen und ggf. Vergleichsangebote der Banken sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

Wir beraten und vertreten Geschädigte von Lehman Brothers Zertifikaten bundesweit.

Autor
Angela Wehrt-Sierwald
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