Amtsgericht Leipzig: Citibank hat Kursverlust beim Erwerb von Zertifikaten zu erstatten

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Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Die Kundin brachte in dem Beratungsgespräch klar zum Ausdruck, dass sie 30.000,00 EUR sicherheitsorientiert für die dreijährige Ausbildung ihrer Tochter anlegen und sukzessive Zugriff auf den Geldbetrag nehmen wollte. Die Beraterin schlug dennoch vor, für 20.000,00 EUR ein „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ zu kaufen, um eine Rendite von 7 % und zusätzlich Steuerentlastungen zu erhalten. 10.000,00 EUR sollten als Festgeld angelegt werden. Auf Anraten der Beraterin kaufte die Kundin das Zertifikat am 12.01.2007 und zahlte insgesamt 20.400,00 EUR ein. Nachdem der Kurs zum Beobachtungstermin nicht unerheblich gesunken war, gab die Kundin das Zertifikat im März 2008 zurück. Sie verlangte daraufhin von der Citibank Schadensersatz, da sie nicht über die Risiken des Zertifikats aufgeklärt worden sei. Die Beraterin habe auch auf mehrfacher Nachfrage hin bejaht, dass es sich um eine sichere Anlage handele. Eine Beschreibung des Zertifikats wurde den Kunden nicht ausgehändigt. Das Amtsgericht stellt fest, dass eine Bank ihre Kunden dann schuldhaft falsch berät, wenn „Premium Express Defensiv VIII Zertifikate“ empfohlen werden, obwohl die Kunden vorher deutlich zum Ausdruck brachten, dass der Geldbetrag aufgrund der Ausbildung des Kindes sicher angelegt werden müsse. Es war der Beraterin insbesondere nicht gelungen hinreichend darzulegen, dass die Kundin sich aus steuerlichen Gründen für den Erwerb des Zertifikats entschieden habe, obwohl das Anlageziel sehr konservativ und sicherheitsorientiert war. Das Gericht stellte fest, dass sich die Beraterin überhaupt nicht mit der steuerlichen Situation der Kundin befasste, da die Kundin tatsächlich keine von der Beraterin angeführten Steuerentlastungen hatte. Die Empfehlung, ein „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ zu kaufen, sei nicht mit einer konservativen, sicherheitsorientierten Geldanlage zu vereinbaren. Die Citibank hat daher den entstandenen Schaden und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist aufgrund des Beratungsfehlers erforderlich und die dafür entstandenen Kosten im Rahmen des Schadensersatzanspruchs zu ersetzen. Das Amtsgericht Leipzig hat die Erfolgsaussichten von Kapitalanlegern, insbesondere auch den Inhabern von Zertifikaten und Anleihen von Lehman Brothers verbessert. Es muss jedoch in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände geprüft werden, ob ein Beratungs- und Aufklärungsfehler vorliegt und bewiesen werden kann. Wir sind Ihnen bei der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behilflich.

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Angela Wehrt-Sierwald
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