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Trennung mit Hund: Wer darf das Tier behalten und wie regelt man Umgang und Kosten?

Fachartikel

Eine Trennung wirft oft die Frage auf, wer den Hund behalten darf und wie der zukünftige Umgang mit dem Tier gestaltet werden soll. Da Hunde für viele Menschen eine wichtige emotionale Rolle spielen, kommt es häufig zu Konflikten über Verbleib, Besuchsrecht und Kostenaufteilung. Für viele Betroffene ist es entscheidend zu wissen, welche rechtlichen Regeln gelten und wie Gerichte in solchen Fällen entscheiden.

Eigentum am Hund nach § 90a BGB

Auch wenn Tiere nach § 90a BGB keine Sachen sind, werden sie rechtlich wie solche behandelt. Deshalb prüfen Gerichte zunächst, wem der Hund rechtlich gehört. Wichtige Anhaltspunkte sind:

  • Wer steht im Kaufvertrag?
  • Wer kommt für die laufenden Kosten wie Futter, Tierarzt und Versicherung auf?
  • Welcher Partner hat das Tier für die Hundesteuer angemeldet?

Diese Faktoren spielen eine zentrale Rolle bei der Frage, wer den Hund nach der Trennung behalten darf.

Umgangsrecht für Hunde: Wechselmodell laut aktueller Rechtsprechung möglich

Das Landgericht Frankenthal entschied am 12.05.2023 (Az. 2 S 149/22), dass Ex Partner ein Umgangsrecht für einen gemeinsam angeschafften Hund verlangen können. Im konkreten Fall wurde ein zweiwöchiges Wechselmodell angeordnet. Das Gericht begründete dies damit, dass bei gemeinsamer Anschaffung Teilhaberechte beider Partner bestehen. Auch eine Entscheidung nach „billigem Ermessen“ ist möglich – je nach individueller Situation.

Wie Gerichte entscheiden: Kriterien für den Verbleib des Hundes

Neben Eigentumsfragen berücksichtigen Gerichte regelmäßig weitere Aspekte, um eine tierwohlgerechte Lösung zu finden:

  • Betreuung & Versorgung: Wer übernimmt Spaziergänge, Tierarzt, Pflege?
  • Stabile Lebensverhältnisse: Wer bietet dem Hund eine verlässliche Umgebung?
  • Bindung zum Tier: Sind Kinder im Haushalt, die eine enge Bindung zum Tier haben?
  • Wohnsituation: Ist Hundehaltung erlaubt und gibt es Garten oder genug Auslauf?
  • Tierwohl: Bei Gewalt oder Vernachlässigung erhält der Partner das Tier, der es nicht gefährdet.

Private Vereinbarungen: Besuchsrecht, Kosten & Wechselmodelle

Auch wenn es kein gesetzliches Sorgerecht für Tiere gibt, können Paare vertragliche Vereinbarungen treffen, z. B. zu:

  • Aufenthaltsort des Hundes
  • Besuchs- und Umgangszeiten
  • Aufteilung der laufenden Kosten
  • Urlaubs- und Krankheitsregelungen

Eine schriftliche Vereinbarung schafft Klarheit und verhindert spätere Konflikte. Wenn eine Einigung schwierig ist, kann eine Mediation helfen, bevor ein Gerichtsverfahren notwendig wird.

Rechtliche Unterstützung bei Trennung mit Hund

Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten rund um Trennung und Hund. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die sowohl rechtlich tragfähig als auch tierwohlgerecht ist.

Anschrift

Wehrt-Sierwald, Rechtsanwälte
Angela Wehrt-Sierwald
Birkenhain 1a
21614 Buxtehude
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