Zweifelsfragen der Entschädigungsberechnung
Die großen Vorgaben für die Vorfälligkeitskalkulation sind gemacht. Zu regeln sind heute nur noch Details. Vier Bereiche seien nachfolgend herausgegriffen:
- Die Wiederanlage des vorzeitig erhaltenen Darlehenskapitals in thesaurierende oder ausschüttende Wertpapiere.
- Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze: Renditen der Bundesbankstatistik oder sog. PEX-Renditen.
- Der Umfang ersparter Risikoaufwendungen und Verwaltungskosten.
- Die Berücksichtigung von Teilablösungen und Sondertilgungsrechten.