Verjährungsgefahr bei überhöhter Vorfälligkeitsentschädigung

Fachartikel

Zweifelsfragen der Entschädigungsberechnung

Die großen Vorgaben für die Vorfälligkeitskalkulation sind gemacht. Zu regeln sind heute nur noch Details. Vier Bereiche seien nachfolgend herausgegriffen:

  1. Die Wiederanlage des vorzeitig erhaltenen Darlehenskapitals in thesaurierende oder ausschüttende Wertpapiere.
  2. Die Auswahl der Wiederanlagezinssätze: Renditen der Bundesbankstatistik oder sog. PEX-Renditen.
  3. Der Umfang ersparter Risikoaufwendungen und Verwaltungskosten.
  4. Die Berücksichtigung von Teilablösungen und Sondertilgungsrechten.
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Prof. Dr. Klaus Wehrt
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