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Seit August 2007 sind Frau Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald und Frau Rechtsanwältin Susanne Hahn nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle anerkannt.

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Wehrt & Hahn
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Wehrt & Hahn
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Lehman-Zertifikate

OLG Frankfurt verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten

29.04.2010, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman [...]

Urteil OLG Stuttgart Az: 9 U 164/08

Zinsswap-Geschäfte – OLG Stuttgart verurteilt Bank zu Schadensersatz

22.04.2010, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Bank am 26.02.2010 verurteilt, an ein mittelständisches Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen EUR zu zahlen. Ein Mitverschulden des Kunden liegt nicht [...]

Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer Ansprüche

Rechtsposition von Lehman-Anlegern durch Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Hamburg gestärkt

18.12.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile [...]

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