Lehman-Zertifikate
OLG Frankfurt verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten
29.04.2010
Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Es beraten Sie gern:

Beiträge anzeigen, die einen der folgenden Begriffe beinhalten:
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten zu leisten hat. Hat der Anlageberater empfohlen Lehman Twin Win-Zertifikate zu zeichnen, bei denen - abgesehen von einer sog. Sicherheitsschwelle/Barriere von 50 % und dem Emittentenrisiko - ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss der Berater über die Rückzahlungsalternativen bei Berühren und Unterschreiten der sog. Sicherheitsschwelle detailliert aufklären.
Zum Fall: Der
Anlageberater hatte dem Bankkunden in einem kurzen Telefonat angeraten,
Einzelaktien zu veräußern und die frei werdenden Mittel in Lehman Twin
Win-Zertifikaten (sog. Schmetterlingszertifikate) anzulegen. Die Funktionsweise
der Zertifikate, die Rückzahlungsalternativen und Provisionen seien von dem
Berater nicht angesprochen worden. Unstreitig ist jedoch, dass der Berater
betonte, die Anlage in Lehman- Zertifikaten sei im Vergleich zu Aktienanlagen
die bessere und risikoärmere Wahl. Die Rückzahlung des Twin-Win-Zertifikats
erfolgt in Abhängigkeit von der Entwicklung des Dow Jones Eurostoxx 50 Index.
Soweit der Index während der Laufzeit im Verhältnis zum anfänglichen
Bewertungsstichtag zu keinem Zeitpunkt um 50 % oder um mehr als 50 % – sog.
Barriere/Sicherheitsstufe – gefallen sein sollte, ist der Anleger vor
Kapitalverlusten geschützt und kann in Abhängigkeit von der Wertentwicklung des
Dow Jones Eurostoxx 50 Gewinne erzielen. Bei Berühren oder Unterschreiten der
Sicherheitsschwelle erhält der Anleger bei Laufzeitende (hier: 22.08.2012)
keinen Barbetrag ausgezahlt, sondern Dow Jones Euro Stoxx 50- Zertifikate mit
einer Laufzeit bis zum Jahr 2057, die von der Wertentwicklung des Dow Jones
Euro Stoxx abhängen.
Zur Rechtslage: Nach
Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt handelt es sich bei dem Twin
Win-Zertifikat um ein sehr komplexes Produkt, dessen Risiken wenig transparent
sind. Aus diesem Grunde reiche es auch nicht aus, den Kunden nur telefonisch
ohne schriftliches Informationsmaterial zu informieren. Die Emittentin habe
zudem ein Bedürfnis gesehen, sich durch eine 50 % Barriere – ausgehend vom
Index am anfänglichen Bewertungsstichtag – abzusichern. Bei Berühren oder
Unterschreiten dieser „Sicherheitsschwelle“ soll nicht eine Barauszahlung
geleistet werden, sondern Dow Jones Euro-Stoxx 50-Endloszeritifikate ausgekehrt
werden, wodurch der Anleger das eingesetzte Kapital verlieren kann. Zu beanstanden ist, dass die Bank bei dem Kunden, der nicht mit den komplexen Strukturen dieser Zertifikate vertraut ist, den Eindruck erweckt habe, er könne
Kursverluste vermeiden und die Zertifikate zu einem beliebigen Zeitpunkt
veräußern. Entgegen der durch die Beratung der Bank beim Kunden erzeugten
Vorstellung kann der Kunde Kursverluste jedoch nicht aussitzen, sondern die Emittentin kann ab dem Jahr 2014 kündigen und die Ersatzzertifikate fällig stellen. Für nicht maßgebend hält das Gericht das Vorbringen der Bank, der Kunde habe
wesentlich risikobehaftetere Anlagen in Wertpapieren/Fonds im Depot. Für
entscheidend hält es das Oberlandesgericht Frankfurt hingegen, dass die Bank
vorliegend die Umschichtung einer durch eine breite Aufstellung von
Einzelaktien vor Verlusten geschützten Anlage in eine angeblich risikoärmere
Anlagenform in Lehman Twin Win-Zertifikate, bei der die Kursrisiken gegenüber
der vorherigen Anlage reduziert werden sollten, vorgeschlagen und empfohlen
habe. Da bei den ausgegebenen Ersatzzertifikaten das eingesetzte Kapital
verloren werden kann, muss der Berater auch über ein vorzeitiges
Kündigungsrecht der Emittentin aufklären.
Der Kläger hat wegen der fehlerhaften Anlageberatung gegen die Bank einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 7.000 EUR Zug um Zug gegen Herausgabe von 7 Zertifikaten mit einem
Nennwert von 1.000 EUR der Lehman Brothers Treasury Co.B.V.
Weitere Beiträge
Es folgt eine Auflistung weiterer Beiträge, die mit den Schlagworten des aktuellen Beitrags (Zertifikat, Lehman Brothers) hohe Übereinstimmungen aufweisen.
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
11.02.2009
Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
LG Hamburg: Bank hat Beratungs- und Aufklärungspflicht verletzt, Dresdner Bank ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
10.02.2009
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist auch von Bedeutung für Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers. Es handelt sich in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall zwar um ein Zertifikat der Dresdner Bank AG.
Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger
12.11.2008
Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.