Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
Amtsgericht Leipzig: Citibank hat Kursverlust beim Erwerb von Zertifikaten zu erstatten
11.02.2009
Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

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Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C
3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung
erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die
Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
Die Kundin brachte in dem Beratungsgespräch klar zum Ausdruck, dass sie 30.000,00 EUR sicherheitsorientiert für die dreijährige Ausbildung ihrer Tochter anlegen und sukzessive Zugriff auf den Geldbetrag nehmen wollte. Die Beraterin schlug dennoch vor, für 20.000,00 EUR ein „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ zu kaufen, um eine Rendite von 7 % und zusätzlich Steuerentlastungen zu erhalten. 10.000,00 EUR sollten als Festgeld angelegt werden. Auf Anraten der
Beraterin kaufte die Kundin das Zertifikat am 12.01.2007 und zahlte insgesamt
20.400,00 EUR ein. Nachdem der Kurs zum Beobachtungstermin nicht unerheblich
gesunken war, gab die Kundin das Zertifikat im März 2008 zurück. Sie verlangte
daraufhin von der Citibank Schadensersatz, da sie nicht über die Risiken des
Zertifikats aufgeklärt worden sei. Die Beraterin habe auch auf mehrfacher
Nachfrage hin bejaht, dass es sich um eine sichere Anlage handele. Eine
Beschreibung des Zertifikats wurde den Kunden nicht ausgehändigt. Das
Amtsgericht stellt fest, dass eine Bank ihre Kunden dann schuldhaft falsch
berät, wenn „Premium Express Defensiv VIII Zertifikate“ empfohlen werden,
obwohl die Kunden vorher deutlich zum Ausdruck brachten, dass der Geldbetrag
aufgrund der Ausbildung des Kindes sicher angelegt werden müsse. Es war der
Beraterin insbesondere nicht gelungen hinreichend darzulegen, dass die Kundin
sich aus steuerlichen Gründen für den Erwerb des Zertifikats entschieden habe,
obwohl das Anlageziel sehr konservativ und sicherheitsorientiert war. Das
Gericht stellte fest, dass sich die Beraterin überhaupt nicht mit der
steuerlichen Situation der Kundin befasste, da die Kundin tatsächlich keine von
der Beraterin angeführten Steuerentlastungen hatte. Die Empfehlung, ein
„Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ zu kaufen, sei nicht mit einer konservativen, sicherheitsorientierten Geldanlage zu vereinbaren. Die Citibank hat daher den entstandenen Schaden und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist aufgrund des Beratungsfehlers erforderlich und die dafür entstandenen Kosten im Rahmen des
Schadensersatzanspruchs zu ersetzen. Das Amtsgericht Leipzig hat die
Erfolgsaussichten von Kapitalanlegern, insbesondere auch den Inhabern von
Zertifikaten und Anleihen von Lehman Brothers verbessert. Es muss jedoch in
jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände geprüft werden,
ob ein Beratungs- und Aufklärungsfehler vorliegt und bewiesen werden kann. Wir
sind Ihnen bei der rechtlichen Prüfung und Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen behilflich.
Weitere Beiträge
Es folgt eine Auflistung weiterer Beiträge, die mit den Schlagworten des aktuellen Beitrags (Zertifikat, Lehman Brothers) hohe Übereinstimmungen aufweisen.
Geld weg – keiner will haften
12.01.2011
Bankkunden, die Geld anlegen oder einmal im Leben Hausfinanzierungen benötigen, vertrauen zumeist auf den Rat und eine sach- und interessengerechte Anlageempfehlung und Finanzierungsberatung der Bankmitarbeiter. Oftmals stellen sie dann erst Jahre später fest, dass die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war. Auch bei Finanzierungsberatungen werden häufig Kombinationsmodelle, wie z. B. Bausparkombinationsfinanzierungen oder an den Abschluss von Lebensversicherungen gekoppelte Darlehen sowie Swap-Geschäfte empfohlen, die im Vergleich zu herkömmlichen Tilgungsdarlehen, bei denen sich die Restschuld fortlaufend reduziert, nachteilig sein können. Da der gesamte effektive Jahreszinssatz für die Kombinationsmodelle nicht ausgewiesen wird, können Darlehensnehmer die wahren Kosten der Finanzierung nicht erkennen.
Lehman-Zertifikate
29.04.2010
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten zu leisten hat. Hat der Anlageberater empfohlen Lehman Twin Win-Zertifikate zu zeichnen, bei denen - abgesehen von einer sog. Sicherheitsschwelle/Barriere von 50 % und dem Emittentenrisiko - ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss der Berater über die Rückzahlungsalternativen bei Berühren und Unterschreiten der sog. Sicherheitsschwelle detailliert aufklären.
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
LG Hamburg: Bank hat Beratungs- und Aufklärungspflicht verletzt, Dresdner Bank ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
10.02.2009
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist auch von Bedeutung für Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers. Es handelt sich in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall zwar um ein Zertifikat der Dresdner Bank AG.
Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger
12.11.2008
Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.