Staatlich anerkannte Gütestelle

Staatlich anerkannte Gütestelle

Gütestelle seit 08/2007

Die niedersächsische Justizministerin hat Frau Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald im August 2007 nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als Gütestelle anerkannt.

"Schlichten ist besser als richten!"

Ein freiwilliges Güteverfahren bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit ihren Streit zügig und ohne einen langwierigen Zivilprozess gütlich beizulegen.

Im Vergleich zu dem Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens, bei dem neben den Gerichtskosten im Falle des Unterliegens die Kosten für zwei Rechtsanwälte und in bank- und baurechtlichen Angelegenheiten oftmals auch noch die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu tragen wären, führt das Güteverfahren im Falle der erfolgreichen Beendigung zu einer erheblichen Kosten- und Zeitersparnis.

Außergerichtliche Güteverfahren bieten weitere Vorteile:

Güteverfahren - Einleitung und Ablauf

Das Güteverfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet. In Fällen drohender Verjährung von Ansprüchen wird die Verjährung bereits bei rechtzeitiger Einreichung des Güteantrages bei der Gütestelle gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB). Damit wird auch in Fällen drohender Verjährung die Möglichkeit eröffnet, die Angelegenheit vor der Einleitung von erheblich kostenträchtigeren Gerichtsverfahren in Ruhe prüfen zu lassen und noch vor der Einreichung einer Klage eine kostengünstigere außergerichtliche Einigung zu erwirken.

Lehnt der Antragsgegner die Durchführung des Güteverfahrens endgültig ab, so endet die Hemmung der Verjährung erst sechs Monate nach Beendigung des Güteverfahrens. Es ist damit ausreichend Zeit gewonnen, um unter Berücksichtigung des Kostenrisikos zu überlegen, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren in die Wege zu leiten.

Im Falle der Durchführung des Güteverfahrens bestehen gute Aussichten, das Verfahren erfolgreich durch den Abschluss eines Vergleichs zu beenden. Ein vor einer staatlich anerkannten Gütestelle schriftlich dokumentierter Vergleich ist wie ein Urteil vorläufig vollstreckbar.

Verfahrensordnung

Nähere Informationen über die Einleitung, den Ablauf und die Kosten des Güteverfahrens finden Sie in der nachfolgenden Verfahrensordnung unserer Kanzlei.

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Verfahrensordnung (PDF-Datei)