Zinserstattungen bei Prämiensparverträgen - BGH entscheidet zu Gunsten der Sparer

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Stade/Buxtehude, den 17.03.2022: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2021 (Az.: XI ZR 234/20) zu Gunsten der Sparer von Prämiensparverträgen entschieden. Viele Sparer können Hunderte und je nach Höhe der Spareinlagen auch Tausende Euro als Zinserstattungen nachfordern.

Zum Fall: Die Sparer schlossen mit der Sparkasse seit 1994 sog. Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach gestaffelte Prämie vorsah. Die Sparkasse verwendete die folgende Klausel: „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit …% p.a. verzinst.“ In den einbezogenen Vertragsbedingungen heißt es weiter: „Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden den von ihr jeweils durch Aushang im Kassenraum bekannt gegebenen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssatzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aushangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

Zur Rechtlage: Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Klausel intransparent ist. Die Ausgestaltung der Zinsanpassung sieht der BGH als unzureichend an, da das Mindestmaß an Kalkulierbarkeit nicht gewährleistet ist. Die in den Prämiensparverträgen entstandene Regelungslücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung anzupassen. Die Zinsanpassungen sind monatlich und unter Einhaltung des anfänglichen relativen Abstands des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz zu erstellen.

Das OLG Dresden hat noch nicht darüber entschieden, welcher langfristige Referenzzinssatz den Nachberechnungen zugrunde zu legen ist. Auch zur Frage der Verjährung hat der BGH positiv entschieden. Die Verjährung beginnt erst mit der Beendigung des Sparvertrages zu laufen. Die von den Sparkassen erstellten Zinsnachberechnungen können durch Sachverständige überprüft werden. Die dabei erstellten Nachberechnungen der Zinsen dienen als gute Verhandlungsgrundlage zur Durchsetzung der Zinserstattungsansprüche.

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Angela Wehrt-Sierwald
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