unterhaltsberechtigt

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Unterhaltsberechtigt"

Gute Nachrichten für Unterhaltspflichtige - Schlechte Nachrichten für unterhaltsberechtigte Ehepartner

Unterhaltsreform 2008 - Die wesentlichen Änderungen

21.01.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Zum 1. Januar 2008 sind weitreichende Änderungen im neuen Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Vorteile bringt die Unterhaltsreform vor allem den unterhaltspflichtigen Männern und Frauen. Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt zeitlich befristet und der Höhe nach auf das angemessene Maß, das der Berufsausübung entspricht, reduziert werden oder sogar gänzlich entfallen.

Unterhalt: Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Unterhaltsberechnung

07.06.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin

Bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten taucht immer wieder die Frage auf, ob und in welcher Weise zu berücksichtigen ist, daß eine der Parteien mietfrei z.B. in einer eigenen Eigentumswohnung lebt. Grundsätzlich gilt, daß sowohl auf Seiten der Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten der Unterhaltsverpflichteten der sogenannte „Wohnvorteil“ durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim als Einkommen behandelt und bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird.

Unterhalt:Strengere Regeln nach der Scheidung als während der Trennungszeit

Unterhalt: Besteht eine Pflicht zur Arbeitssuche? – Der Einzelfall ist entscheidend

17.10.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten entbrennt immer wieder Streit über den Unterhaltsanspruch bei Erwerbslosigkeit des wirtschaftlich schwächeren Partners. Für den Unterhaltsanspruch ist maßgeblich, wann es für den Partner zumutbar ist, sich eine angemessene Beschäftigung zu suchen. Für die Zeit nach der Scheidung gelten dabei schärfere Bedingungen als in der Trennungszeit.

Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrauen

Der Bundesgerichtshof wertet die Haushaltsführung auf

31.08.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Unterhaltsberechtigte Ehefrauen (aber auch Ehemänner), die während der Ehezeit nicht oder in einem geringeren Umfang als heute arbeiteten, sollten weiterlesen. Wer nach der Ehezeit eine Berufstätigkeit aufnimmt oder aufgenommen hat, braucht sich nunmehr nur noch einen Teil dieser Einkünfte auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.

RSS-Feed

Kanzlei Buxtehude

Birkenhain 1a
21614 Buxtehude

Telefon:
04161/99 68 12
Telefax:
04161/99 68 15

Zweigstelle Stade

Am Hang 17
21680 Stade

Telefon:
04141/79 65 65
Telefax:
04141/54 45 46