Neue Hoffnung für Erwerber von “Steuersparimmobilien“
EU-Kommission beanstandet Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
10.02.2004
Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

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Beiträge anzeigen, die einen der folgenden Begriffe beinhalten:
Hunderttausende deutsche Darlehensnehmer und Erwerber von
„Schrottimmobilien“, die zur Steuerersparnis und Altersvorsorge erworben wurden, sind von der
Zwangsvollstreckung durch Banken und Insolvenz bedroht.
Jetzt bekommen Verbraucher
Unterstützung von der EU-Kommission. Die Stellungnahme der Kommission ergeht
in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Bochum an den Europäischen
Gerichtshof. Die Kommission wirft dem Bundesgerichtshof (BGH) vor, die
deutschen Vorschriften über die Rückabwicklung des Darlehensvertrages formal
und mechanisch anzuwenden. Der Gedanke des Verbraucherschutzes bliebe auf der
Strecke. Die Kommission fordert eine Rückabwicklung, die es dem Verbraucher
ermöglicht, sich ohne Schaden vom Vertrag zu lösen. Da die Rückzahlung des
Darlehensbetrags nach dem Widerruf für den Darlehensnehmer wirtschaftlich
unmöglich sei, weil die erworbenen Immobilien fast wertlos sind, sei der
Verbraucher nicht zur Rückzahlung des Darlehens, sondern nur zur Übereignung
der finanzierten Wohnung an die Bank verpflichtet.
In
den 90er Jahren setzten häufig Strukturvertriebe gezielt Vermittler ein, um
Kleinanleger mit dem Argument Steuern zu sparen zum Erwerb von
Eigentumswohnungen zu überreden. Die Kontaktaufnahme erfolgte telefonisch
oder persönlich am Arbeitsplatz, zu Hause oder auf öffentlichen Plätzen (sog.
Haustürgeschäfte). Viele Banken finanzierten die Wohnungen zu 100%. Vermittler versprachen, daß
Miete und Steuerersparnis die monatlich an die Bank auf das Darlehen zu
zahlende Rate übersteige. Auf diese Weise käme auch der Kleinanleger in den Genuß einer sicheren Altersversorgung. Vermittler nutzten
das Problem unsicherer Renten für eigene Zwecke aus.
Tatsächlich war auch der
Kaufpreis der so erworbenen Immobilien in vielen Fällen sittenwidrig
überhöht. Heute sind die Wohnungen überhaupt nicht oder nur zu einem
Bruchteil des ursprünglichen Kaufpreises zu verkaufen. Verbraucher erzielen nicht selten bei einem späteren Verkauf lediglich 10
– 20 % der finanzierten Gesamtbelastung, die vorab regelmäßig durch deftige
Provisionen der Vermittler in schwindelerregende
Höhen getrieben wurde. In der Folgezeit bleiben sie auf exorbitant hohen
Darlehensforderungen der Banken sitzen. Entgangene Mieten und geringe
Steuerersparnis führen dann dazu, daß
Verbraucher in erhebliche
Zahlungsschwierigkeiten geraten.
Die
Geschädigten hofften lange auf die Hilfe deutscher Gerichte. Da sie zumeist
in Haustürsituationen und von Bekannten, die persönliches Vertrauen in
Anspruch nahmen, überrumpelt wurden, setzten sie ihre Hoffnungen auf das
Haustürwiderrufsgesetz. Haustürgeschäfte können innerhalb einer relativ kurzen
Frist widerrufen werden. Soweit keine Belehrung über das Widerrufsrecht
erteilt wurde, können laufende Darlehensverträgen auch noch heute jederzeit
widerrufen werden. Am 09.04.2002 hatte der BGH entschieden, daß das Widerrufsrecht auch bei grundpfandrechtlich
gesicherten Darlehen Anwendung findet. Die fehlende Widerrufsbelehrung führt
damit nach Erklärung des Widerrufs zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrags,
der Kaufvertrag besteht jedoch nach der vom BGH bislang vertretenen
„Trennungstheorie“ fort. Darlehens- und Kaufvertrag seien zwei
separate Geschäfte. Der BGH räumt andererseits ein, daß
der Kaufvertrag aus anderen Gründen z. B. bei einem
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz oder einem drastisch überhöhten Kaufpreis unwirksam sein kann.
Zu günstigeren Ergebnissen kommt der BGH mithin, wenn sämtliche Verträge über
sog. Treuhänder geschlossen wurden und die dem Treuhänder übertragenen
Tätigkeiten und weit gefaßten Vollmachten die
gewerbliche und geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
beinhalteten. Hierin liegt ein klarer Verstoß gegen das
Rechtsberatungsgesetz.
Der
Verbraucher schuldet zumindest nach Auffassung des BGH - von
Ausnahmefällen einmal abgesehen - zur Zeit nach dem Widerruf die gesamte Darlehenssumme
zzgl. einer marktgerechten Verzinsung, wenn auch ohne den Bankgewinn. Damit
wird der Schutzzweck der Widerrufsregelung nach dem Haustürwiderrufsgesetz
nicht erreicht, was die EU-Kommission beanstandet.
Die Rechtsauffassung des BGH
zur Rückabwicklung von Kreditverträgen hat inzwischen vehementen
Widerspruch in der Rechtswissenschaft,
bei Verbrauchern und Gerichten hervorgerufen. Nunmehr fordert die
EU-Kommission angesichts bestehender Rechtsunsicherheit und mangelhaftem
Verbraucherschutz eine baldige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Es
sollte nicht länger hingenommen werden, daß der BGH
das Gemeinschaftsrecht ignoriert und damit tatenlos zusieht, wie einige
hunderttausend deutsche Verbraucher von der Zwangsvollstreckung durch Banken bedroht sind und in die private
Insolvenz getrieben werden. Die Bitte der EU-Kommission an den Europäischen
Gerichtshof, ein baldiges Urteil und eine notwendige Klärung herbeizuführen,
war dringend geboten und sollte kurzfristig im Sinne eines effektiven
Verbraucherschutzes umgesetzt werden.
Weitere Beiträge
Es folgt eine Auflistung weiterer Beiträge, die mit den Schlagworten des aktuellen Beitrags (Verbraucherschutz, Schrottimmobilie, Schrottimmobilien, Rückabwicklung, Immobilien Rückabwicklung, Rückabwicklung Immobilie, Rückabwicklung Eigentumswohnung, Insolvenz) hohe Übereinstimmungen aufweisen.
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien
31.01.2006
Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später
BGH: Verbotene Rechtsberatung im Zusammenhang mit Steuersparimmobilien.
11.07.2002
Steuersparimmobilie, verbotene Rechtsberatung: Viele Wege führen nach Rom. Der Bundesgerichtshof hat einen weiteren Weg geebnet, auf dem sich die unfreiwilligen Eigentümer sog. Steuersparimmobilien ihrer Wohnung wie auch des dazugehörigen Kredits entledigen können.
Schloß der Immobilienkäufer nicht mit der Bank oder Sparkasse selbst den Darlehensvertrag, sondern beauftragte er anläßlich eines Notartermins Dritte - sog. Geschäftsbesorger oder Treuhänder - mit dem Abschluß aller zum Erwerb erforderlichen Verträge, so gilt diese Beauftragung als unwirksam, sofern der Bevollmächtigte kein Rechtsanwalt war.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Darlehensnehmern
16.12.2001
Gute Nachrichten für eine Vielzahl verzweifelter Immobilieneigentümer: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß auch bei Baufinanzierungsdarlehen ein Widerrufsrecht besteht. Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit Kreditverträge unterzeichneten, ohne über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden zu sein – diese schriftliche Belehrung ist vom Darlehensnehmer separat mit einer eigenen Unterschrift zu quittieren –, können noch nach vielen Jahren laufende Kredite widerrufen. Voraussetzung dafür ist, daß die Initiative zum Abschluß des Vertrags nicht vom Bauherren oder Immobilienkäufer, sondern vom Kreditgeber oder dessen Vermittler ausging.
OLG München qualifiziert den Erwerb von Steuersparimmobilien als widerrufliches Haustürgeschäft
30.06.2000
Vielen ist die Situation aus eigener Erfahrung bekannt. Selbsternannte Anlageberater sprechen Privatpersonen mit dem Ziel an, ihnen eine steuerlich begünstigte Eigentumswohnung ohne jegliches Eigenkapitalerfordernis zu vermitteln. Auf diese Weise würde der Grundstein zum mietfreien Wohnen im Alter gelegt. Die Kontaktaufnahme erfolgt zumeist "auf Empfehlung" - telefonisch, an der Haustür, aber auch am Arbeitsplatz.