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Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer Ansprüche

Rechtsposition von Lehman-Anlegern durch Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Hamburg gestärkt

18.12.2009

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Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten.

Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig). Das Landgericht Mönchengladbach hat am 17.11.2009 verkündet, dass die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG einem Lehman-Geschädigten Schadensersatz zu leisten hat. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es gibt jedoch auch nach der anlegerfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rückvergütungen (BGH-Urteil vom 12.05.2009, Az: XI ZR 586/07) gute rechtliche Ansatzpunkte für Lehman-Geschädigte, Banken in die Haftung zu nehmen, die im Beratungsgespräch nicht auf Provisionen und Rückvergütungen hingewiesen haben. Weitere anlegerfreundliche Urteil des Landgerichts Hamburg stärken die Position der Lehman-Anleger (Landgericht Hamburg, Urteile vom 01.07.2009, Az: 325 O 22/09, 23.06.2009, Az: 310 04/09, 15.12.2008, Az: 318 O 04/08). Die Rechtsanwälte Wehrt & Hahn raten daher den Lehman-Opfern an, nicht nur darauf zu bauen, ihre Schadensersatzansprüche allein durch die Anmeldung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern. Die Anleger müssen allerdings schnell handeln, da in Kürze die Verjährung vieler Ansprüche droht: Nach dem Wertpapierhandelsgesetz verjähren etwaige Ansprüche bereits innerhalb von exakt drei Jahren. Die Dresdner Bank AG und die Citibank haben Anfang Februar 2007 ihren Kunden angeraten, Lehman-Zertifikate zu erwerben. Die möglichen Ansprüche der Kunden verjähren daher bereits im Januar oder Februar 2010. Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald weist auf die Möglichkeit hin, die Verjährung durch die Einleitung eines Gütestellenverfahrens zu hemmen. Es handelt sich hierbei um eine kostengünstige Möglichkeit, die Verjährung von Ansprüchen für mindestens sechs Monate zu hemmen. Dadurch können auch Anleger, deren Ansprüche im Januar oder Februar 2010 verjähren, noch außergerichtliche Verhandlungen aufnehmen, eine Einigung erwirken oder die Klage mit ausreichender Vorbereitung und Zeit erstellen lassen. Rechtsanwältin Angela Wehrt-Sierwald rät allen Lehman-Geschädigten an, sich vor Ablauf der Frist von drei Jahren beraten zu lassen und mit spezialisierten Rechtsanwälten die Möglichkeit zu besprechen, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Beiträge

Es folgt eine Auflistung weiterer Beiträge, die mit den Schlagworten des aktuellen Beitrags (Verjährung, Insolvenz, Zertifikat) hohe Übereinstimmungen aufweisen.

Lehman-Zertifikate

OLG Frankfurt verurteilt Bank zum Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten

29.04.2010

Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten zu leisten hat. Hat der Anlageberater empfohlen Lehman Twin Win-Zertifikate zu zeichnen, bei denen - abgesehen von einer sog. Sicherheitsschwelle/Barriere von 50 % und dem Emittentenrisiko - ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss der Berater über die Rückzahlungsalternativen bei Berühren und Unterschreiten der sog. Sicherheitsschwelle detailliert aufklären.

Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung

Amtsgericht Leipzig: Citibank hat Kursverlust beim Erwerb von Zertifikaten zu erstatten

11.02.2009

Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger

Urteil LG Hamburg: Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatz für geschädigte Anleger

12.11.2008

Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.

Urteil des LG Dortmund

12.04.2006

Das Landgericht Dortmund hat in mehren Urteilen den Klagen von Anlegern auf Rückzahlung einer Beteiligung am HAT 52 entsprochen (Az: 3 O 610/05). Die von den Anlegern mit der finanzierenden Bank geschlossenen Vergleiche wurden als unwirksam angesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien

EUGH veruteilt Banken zum Schadensersatz gegenüber Anlegern

31.01.2006

Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später

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