Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger
Urteil LG Hamburg: Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatz für geschädigte Anleger
12.11.2008
Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Es berät Sie gern:

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Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele
Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate
zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese
nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches
Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate
hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen
erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das
Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist
nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die
Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.
Ein positives Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom
30.06.2008, Az: 319 O 125/08) gibt vielen Anlegern neue Hoffnung. Die Bank
wurde im Wege eines Anerkenntnisurteils zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe
von 21.179,13 EUR nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung des Lehman Brothers
Zertifikats verurteilt. Weiterhin trägt die Bank die vorgerichtlichen Kosten
und sämtliche Prozesskosten. Wir empfehlen allen Geschädigten, überprüfen zu
lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Da eine Schadensminderungspflicht
auch bei der Beratungshaftung besteht, raten wir auch allen Geschädigten an,
unter Berücksichtigung der laufenden Fristen ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren oder ggf. sonstiger laufender Entschädigungsverfahren
rechtzeitig anzumelden. Andernfalls müssen sich Geschädigte, ggf. ein Mitverschulden
anrechnen lassen, was eine nicht unerhebliche Kürzung der Schadensersatzansprüche
zur Folge haben kann. Da je nach Konstellation bereits zum 31.12.2008 der
Ablauf der Fristen droht, sollte umgehend Beratung eingeholt werden.
Wichtig ist auch, die kurze Verjährungsfrist von drei
Jahren seit Kauf des Zertifikats zu beachten. Für Betroffene, die Ende 2005
Lehman Brothers Zertifikate erworben haben, besteht die Möglichkeit, ein
Gütestellenverfahren, z. B. bei einer staatlich anerkannten Gütestelle, zu
beantragen. Lehnt die Bank die Durchführung des Güteverfahrens endgültig ab, so
endet die Verjährung erst sechs Monate nach Beendigung des Güteverfahrens. Die
geschädigten Anleger haben dadurch noch die Möglichkeit, außergerichtliche
Verhandlungen zu führen und ggf. Vergleichsangebote der Banken sorgfältig zu
prüfen und abzuwägen.
Wir beraten und vertreten Geschädigte von Lehman
Brothers Zertifikaten bundesweit.
Weitere Beiträge
Es folgt eine Auflistung weiterer Beiträge, die mit den Schlagworten des aktuellen Beitrags (Zertifikat, Verjährung, Insolvenz, Lehman Brothers) hohe Übereinstimmungen aufweisen.
Lehman-Zertifikate
29.04.2010
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten zu leisten hat. Hat der Anlageberater empfohlen Lehman Twin Win-Zertifikate zu zeichnen, bei denen - abgesehen von einer sog. Sicherheitsschwelle/Barriere von 50 % und dem Emittentenrisiko - ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss der Berater über die Rückzahlungsalternativen bei Berühren und Unterschreiten der sog. Sicherheitsschwelle detailliert aufklären.
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
11.02.2009
Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
LG Hamburg: Bank hat Beratungs- und Aufklärungspflicht verletzt, Dresdner Bank ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
10.02.2009
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist auch von Bedeutung für Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers. Es handelt sich in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall zwar um ein Zertifikat der Dresdner Bank AG.
Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien
31.01.2006
Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später