Verjährungsgefahr bei überhöhter Vorfälligkeitsentschädigung

Fachartikel

Sondersituation I

Die Vorfälligkeitsentschädigung bei gestiegenem Zinsniveau

Hypothetisch sind Situationen denkbar, unter denen sich zwar eine Vorfälligkeitsentschädigung nach dem Aktiv-Passiv-Vergleich errechnen läßt, das abgelöste Darlehen allerdings zu einem höheren Zinssatz auf dem Markt untergebracht werden kann. In diesem Fall ist das Wahlrecht des Kreditgebers zwischen den abstrakten Methoden der Schadensberechnung möglicherweise beschränkt. Der Kreditgeber hat seinen Schaden konkret nachzuweisen, so jedenfalls der BGH:
„Bei einer vorzeitigen Darlehensbeendigung kann einerseits eine Absenkung des Zinsniveaus zu einer Erhöhung des Ersatzanspruchs des Kreditinstituts über den Zinsmargenschaden hinaus um einen Zinsverschlechterungsschaden führen... Andererseits muß bei einem Anstieg des Zinsniveaus ein daraus sich für das Kreditinstitut etwa ergebender Vorteil auf den Ersatzanspruch angerechnet werden... Dabei hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Vorteil in der Möglichkeit liegt, zusätzlichen Kredit zu günstigeren Konditionen auszureichen, oder ob er in der Verfügbarkeit zinsgünstigerer Refinanzierungsmittel für das laufende Aktivgeschäft zu sehen ist.“

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Prof. Dr. Klaus Wehrt
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