Alpha Express Zertifikat – positives Urteil auch für Lehman Brothers Geschädigte

Fachartikel

Der Berater empfahl den Kunden – ungefragt – das „Dresdner Alpha Express Zertifikat II“ als Alternative zur bisherigen Kapitalanlage in dit-Geldmarktfonds. Bei diesem von der Bank vorgeschlagenen Zertifikat spekulierte der Anleger auf eine positive Entwicklung im Index „DJ Eurostoxx Selected Dividend 30“notierte Dividendenwerte. Der Anleger riskierte den teilweisen bis völligen Kapitalverlust, wenn der im Index „DJ EURI Stoxx Selected Dividend 30“ zum Laufzeitende in seiner Wertentwicklung um 40 % oder mehr hinter dem Dax zurückblieb. Andererseits konnten bei günstigem Verlauf bereits nach einem Jahr eine Verzinsung von 16,75 % oder mehr erlangt werden. Nachdem die Kunden die Zertifikate im Nennwert von 34.965,00 EUR aufgrund des Beratungsgesprächs kauften, erhielten sie erst nach erteilter Kauforder eine schriftliche Beschreibung des Zertifikats. Nachdem der Kurs des Zertifikats in der Folgezeit gesunken war, verkauften die Kunden die Zertifikate zu einem Preis von 22.701,00 EUR. Die Kunden verlangten anschließend wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken und Chancen des Zertifikats Schadensersatz von der Bank. Die Anleger beriefen sich darauf, dass sie gar nicht gewusst hätten, was ein Zertifikat überhaupt sei. Außerdem habe die Beraterin mitgeteilt, dass keinerlei Risiken mit der Kapitalanlage verbunden seien, dass sich hohe Renditen ergeben würden und sie die Anlage jederzeit ohne Kursrisiko verkaufen könnten. Die Beraterin habe ihnen jedoch nicht erklärt, unter welchen Bedingungen sie ihr eingesetztes Kapital nur teilweise zurückerhalten oder vollständig verlieren würden. Von Anlagegeschäften hätten sie als Rentner keine besondere Kenntnis gehabt und auch nicht die wirtschaftlichen Zusammenhänge durchschauen können. Bereits zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs im Mai 2007 sei ein Kursrückgang des Zertifikat wahrscheinlich gewesen. Das Landgericht Hamburg kommt mit Urteil vom 15.12.2008 zu dem Schluss, dass die Bank ihre gegenüber den Kunden obliegenden Beratungspflichten schuldhaft verletzt hat. Da die Bank dem Kunden – ungefragt - eine konkrete Anlage als Alternative zu ihrer bisherigen Kapitalanlage empfahl, ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen. Die Bank hat den Kunden über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Punkte zu informieren und die erteilten Informationen fachgerecht zu beurteilen und zu bewerten. Das Landgericht Hamburg stellt fest, dass der Berater die Kunden nicht ausreichend anleger- und anlagegerecht beraten hat. Der Beraterin ist es insbesondere in der Beweisaufnahme nicht gelungen, hinreichend darzulegen, dass sie Anlageziel und Fachwissen erfragt und die Kunden über das Funktionieren der Zertifikate sowie Chancen und Risiken ausreichend beraten hat. Bisherige Erfahrungen und Kenntnisse mit dem Erwerb von Aktien sind unschädlich, da es sich bei dem Alpha Express Zertifikat um eine völlig andere Anlageform mit wesentlich spekulativerem Wettcharakter handele. Die Beteiligung am dit-Geldmarktfonds, in dem die Kunden bislang ihr Vermögen anlegten, ist hiermit nicht in Einklang zu bringen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist auch von Bedeutung für Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers. Es handelt sich in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall zwar um ein Zertifikat der Dresdner Bank AG. Da Lehman Brothers vergleichbare Zertifikate emittierte, prüfen wir gerne, ob sich auch Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers auf das positive - noch nicht rechtskräftige Urteil – des Landgerichts Hamburg berufen können. Dabei sind jeweils die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Wir beraten bundesweit Inhaber von Zertifikaten und Anleihen über Erfolgsaussichten und Chancen.

Autor
Angela Wehrt-Sierwald
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