Verbraucherschutz

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Verbraucherschutz"

Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien

EUGH veruteilt Banken zum Schadensersatz gegenüber Anlegern

31.01.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später

Neue Hoffnung für Erwerber von “Steuersparimmobilien“

EU-Kommission beanstandet Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

10.02.2004, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Hunderttausende deutsche Darlehensnehmer und Erwerber von „Schrottimmobilien“, die zur Steuerersparnis und Altersvorsorge erworben wurden, sind von der Zwangsvollstreckung durch Banken und Insolvenz bedroht.

Jetzt bekommen Verbraucher Unterstützung von der EU-Kommission. Die Stellungnahme der Kommission ergeht in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Bochum an den Europäischen Gerichtshof. Die Kommission wirft dem Bundesgerichtshof (BGH) vor, die deutschen Vorschriften über die Rückabwicklung des Darlehensvertrages formal und mechanisch anzuwenden. Der Gedanke des Verbraucherschutzes bliebe auf der Strecke. Die Kommission fordert eine Rückabwicklung, die es dem Verbraucher ermöglicht, sich ohne Schaden vom Vertrag zu lösen. Da die Rückzahlung des Darlehensbetrags nach dem Widerruf für den Darlehensnehmer wirtschaftlich unmöglich sei, weil die erworbenen Immobilien fast wertlos sind, sei der Verbraucher nicht zur Rückzahlung des Darlehens, sondern nur zur Übereignung der finanzierten Wohnung an die Bank verpflichtet.

DARLEHEN / Urteil zur Vorfälligkeit schafft weitgehend Klarheit

BGH steckt Grenzen für die Schadensberechnung ab

18.09.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Bankkunden, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, winkt eine Rückzahlung. Den Kreditinstituten sind vom BGH Berechnungsmethoden vorgegeben worden.

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