Unterhaltsberechnung

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Unterhaltsberechnung"

Unterhalt: Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Unterhaltsberechnung

07.06.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin

Bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten taucht immer wieder die Frage auf, ob und in welcher Weise zu berücksichtigen ist, daß eine der Parteien mietfrei z.B. in einer eigenen Eigentumswohnung lebt. Grundsätzlich gilt, daß sowohl auf Seiten der Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten der Unterhaltsverpflichteten der sogenannte „Wohnvorteil“ durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim als Einkommen behandelt und bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird.

RSS-Feed

Kanzlei Buxtehude

Birkenhain 1a
21614 Buxtehude

Telefon:
04161/99 68 12
Telefax:
04161/99 68 15

Zweigstelle Stade

Am Hang 17
21680 Stade

Telefon:
04141/79 65 65
Telefax:
04141/54 45 46