Ausgewählte Beiträge zum Thema "Unterhalt"
Erstes BGH-Urteil zum seit 01.01.2008 geltenden Betreuungsunterhalt
23.04.2009, Susanne Hahn, Rechtsanwältin
Betreut der geschiedene Ehegatte eines oder mehrere gemeinsame Kinder, gab es nach der alten, bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtslage für diesen relativ lange gesicherte Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehegatten. Vielfach wurde der Festlegung der Unterhaltsansprüche ein sogenanntes Altersphasenmodell zugrunde gelegt: War eines der Kinder jünger als acht Jahre, wurde der betreuende Elternteil nicht für verpflichtet gehalten, überhaupt eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Erst danach wurde er nach und nach zur Aufnahme einer Teilzeittätigkeit verpflichtet. Erst wenn das jüngste der betreuten Kinder 15 Jahre alt war, wurde dem kinderbetreuenden ehemaligen Ehegatten die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zugemutet. Aufgrund der umfassenden Gesetzesänderungen des gesamten Unterhaltsrecht ab dem 01.01.2008 wurden auch die für die Beurteilung diese Betreuungsunterhalts geltenden gesetzlichen Regelungen entscheidend umgestellt.
Gute Nachrichten für Unterhaltspflichtige - Schlechte Nachrichten für unterhaltsberechtigte Ehepartner
21.01.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Zum 1. Januar 2008 sind weitreichende Änderungen im neuen Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Vorteile bringt die Unterhaltsreform vor allem den unterhaltspflichtigen Männern und Frauen. Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt zeitlich befristet und der Höhe nach auf das angemessene Maß, das der Berufsausübung entspricht, reduziert werden oder sogar gänzlich entfallen.
07.06.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin
Bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten taucht immer wieder die Frage auf, ob und in welcher Weise zu berücksichtigen ist, daß eine der Parteien mietfrei
z.B. in einer eigenen Eigentumswohnung lebt. Grundsätzlich gilt, daß sowohl auf
Seiten der Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten der
Unterhaltsverpflichteten der sogenannte „Wohnvorteil“ durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim als Einkommen behandelt und bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird.
Unterhalt:Strengere Regeln nach der Scheidung als während der Trennungszeit
17.10.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten entbrennt immer wieder Streit über den Unterhaltsanspruch bei Erwerbslosigkeit des wirtschaftlich schwächeren Partners. Für den Unterhaltsanspruch ist maßgeblich, wann es für den Partner zumutbar ist, sich eine angemessene Beschäftigung zu suchen. Für die Zeit nach der Scheidung gelten dabei schärfere Bedingungen als in der Trennungszeit.
Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrauen
31.08.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Unterhaltsberechtigte Ehefrauen (aber auch Ehemänner), die während der Ehezeit nicht oder in einem geringeren Umfang als heute arbeiteten, sollten weiterlesen. Wer nach der Ehezeit eine Berufstätigkeit aufnimmt oder aufgenommen hat, braucht sich nunmehr nur noch einen Teil dieser Einkünfte auf den Unterhaltsanspruch anrechnen lassen.
Sittenwidrige Eheverträge haben keinen Bestand
01.03.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Der Fall ereignete sich im Jahr 1976, als sowohl die rechtliche wie auch die gesellschaftliche Stellung unehelicher Kinder noch weit hinter der Stellung ehelicher Kinder zurückstand.

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