Steuersparmodell

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Urteil des LG Dortmund

12.04.2006

Das Landgericht Dortmund hat in mehren Urteilen den Klagen von Anlegern auf Rückzahlung einer Beteiligung am HAT 52 entsprochen (Az: 3 O 610/05). Die von den Anlegern mit der finanzierenden Bank geschlossenen Vergleiche wurden als unwirksam angesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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