Ausgewählte Beiträge zum Thema "Sondertilgungsrecht"
Rechtstipp
25.09.2011, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Banken berechnen im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung oder Nichtabnahme von Darlehen mit langer Zinsbindung häufig zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder Nichtabnahmeentschädigungen. Sollte der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung mehr als den tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteil verlangt haben, ist der Kunde zur Rückforderung der überzahlten Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.
Weiterhin positive Tendenz in der Rechtsprechung
24.09.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Auch nach mehreren Grundsatzurteilen u. a. vom 1. Juli 1997 und 30.11.2004 des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung, besteht oftmals weiterhin Klärungsbedarf bei den Darlehensnehmern, die Hypothekenkredite vor Ablauf der Festschreibungszeit vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen oder bereits abgelöst haben. Die auch bei den normalen Baufinanzierungen oftmals mehrere Tausend Euro betragenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht selten entweder der Höhe nach zu beanstanden oder in einigen Fällen gänzlich unberechtigt.
Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher
24.09.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
Vorfälligkeitsentschädigung - Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten
24.09.2006
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
12.04.2006
Nachholung nicht ausgeübter Sondertilgungsrechte bei unklarer Vertragsklausel Das Landgericht Heidelberg hat in seinem Urteil vom 13.02.06 (Az.: 1 O 219/05) rechtskräftig festgestellt, daß die vorformulierte Klausel "Sondertilgung i. H. v. 25.000 DM pro Jahr sind möglich" in einem Darlehensvertrag ohne weitere Zusätze in der für den Darlehensnehmer günstigsten
Einfallsreichtum der Banken bei SWAP- und CAP-Geschäften
24.11.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Themenübersicht:
1. Wie wird aus einem variabel verzinsl. Kreditgeschäft ein Festzinsgeschäft
a) Das Festzinsdarlehen mit Disagio
b) Das Festzinsdarlehen mit Sondertilgungsmöglichkeit
c) Variables Darlehen kombiniert mit Zinsbegrenzungsvereinbarung
d) Variables Darlehen kombiniert mit Swapgeschäft

Weitere Suchbegriffe
Zinsverschlechterungsschaden,
Zinsswap-Verträge,
Zinsswap-Geschäfte,
Zinsschaden,
Zertifikat,
Wohnvorteil Scheidung,
Wohnvorteil,
Wertgutachten,
vorzeitige Rückzahlung,
vorzeitige Ablösung,
Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung,
Vorfälligkeitsentschädigungen,
Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgung,
Vorfälligkeitsentschädigung Kredit,
Vorfälligkeitsentschädigung Disagio,
Vorfälligkeitsentschädigung Darlehen,
Vorfälligkeitsentschädigung,
Vorfälligkeitsentgelt,
Vorfälligkeitsberechnung,
Vorfälligkeit,
Verzugszins,
Verjährung,
verjährt,
verfassungswidrig,
Verbraucherschutz,
Unterhaltsberechtigte,
unterhaltsberechtigt,
Unterhaltsberechnung,
Unterhaltsansprüche,
Unterhaltsanspruch,
Unterhalt,
Umschuldungsdarlehen,
Umschuldung,
SWAP,
Steuersparmodell,
Steuersparimmobilie,
Sorgerecht,
Sondertilgungsrecht,
Sondertilgungen,
Sondertilgung,
Schrottimmobilien,
Schrottimmobilie,
Scheidung,
Rückabwicklung Immobilie,
Rückabwicklung Eigentumswohnung,
Rückabwicklung,
Pflichtteil,
Pfandtausch,
Nichtabnahmeentschädigung,
Lehman Brothers,
Kündigung,
Kreditkündigung,
Kreditablösung,
Kredit Bürgschaft,
Insolvenz,
Immobilien Rückabwicklung,
Erwerbermodell,
Erbschaftssteuerrecht,
Ehevertrag,
Ehescheidung,
Disagio,
Darlehenskündigung,
Darlehensablösung,
Bürgschaften,
Bürgschaft,
Berechnung Sondertilgung,
Beratungspflicht,
Bankenhaftung,
Aufklärungspflicht,
Aufhebungsentgelt,
Aufbewahrungsfrist,
Ablösung