SWAP

Ausgewählte Beiträge zum Thema "SWAP"

Geld weg  –  keiner will haften

Bankenhaftung: Beweiserleichterungen gegenüber Banken geboten

12.01.2011, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Bankkunden, die Geld anlegen oder einmal im Leben Hausfinanzierungen benötigen, vertrauen zumeist auf den Rat und eine sach- und interessengerechte Anlageempfehlung und Finanzierungsberatung der Bankmitarbeiter. Oftmals stellen sie dann erst Jahre später fest, dass die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war. Auch bei Finanzierungsberatungen werden häufig Kombinationsmodelle, wie z. B. Bausparkombinationsfinanzierungen oder an den Abschluss von Lebensversicherungen gekoppelte Darlehen sowie Swap-Geschäfte empfohlen, die im Vergleich zu herkömmlichen Tilgungsdarlehen, bei denen sich die Restschuld fortlaufend reduziert, nachteilig sein können. Da der gesamte effektive Jahreszinssatz für die Kombinationsmodelle nicht ausgewiesen wird, können Darlehensnehmer die wahren Kosten der Finanzierung nicht erkennen.

Urteil OLG Stuttgart Az: 9 U 164/08

Zinsswap-Geschäfte – OLG Stuttgart verurteilt Bank zu Schadensersatz

22.04.2010, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Bank am 26.02.2010 verurteilt, an ein mittelständisches Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen EUR zu zahlen. Ein Mitverschulden des Kunden liegt nicht vor. Das aktuelle Urteil (Az: 9 U 164/08) ist angesichts der unklaren Rechtslage bei Zinsswap-Verträgen wegweisend für alle Geschädigten, denen höchst spekulative Zinsswap-Geschäfte zum Zecke der „Zinsoptimierung“ von Banken empfohlen wurden und die durch den Abschluss von Zinsswap-Geschäften einen großen Schaden erlitten haben.

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