Weiterhin positive Tendenz in der Rechtsprechung
24.09.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Auch nach mehreren Grundsatzurteilen u. a. vom 1. Juli 1997 und 30.11.2004 des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung, besteht oftmals weiterhin Klärungsbedarf bei den Darlehensnehmern, die Hypothekenkredite vor Ablauf der Festschreibungszeit vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen oder bereits abgelöst haben. Die auch bei den normalen Baufinanzierungen oftmals mehrere Tausend Euro betragenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht selten entweder der Höhe nach zu beanstanden oder in einigen Fällen gänzlich unberechtigt.