Ausgewählte Beiträge

Ausgewählte Beiträge - Gesamtübersicht - Seite 3

Unterhalt: Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Unterhaltsberechnung

07.06.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin

Bei der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Ehegatten taucht immer wieder die Frage auf, ob und in welcher Weise zu berücksichtigen ist, daß eine der Parteien mietfrei z.B. in einer eigenen Eigentumswohnung lebt. Grundsätzlich gilt, daß sowohl auf Seiten der Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten der Unterhaltsverpflichteten der sogenannte „Wohnvorteil“ durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim als Einkommen behandelt und bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt wird.

Urteil des LG Dortmund

12.04.2006

Das Landgericht Dortmund hat in mehren Urteilen den Klagen von Anlegern auf Rückzahlung einer Beteiligung am HAT 52 entsprochen (Az: 3 O 610/05). Die von den Anlegern mit der finanzierenden Bank geschlossenen Vergleiche wurden als unwirksam angesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 13.02.2006

12.04.2006

Nachholung nicht ausgeübter Sondertilgungsrechte bei unklarer Vertragsklausel Das Landgericht Heidelberg hat in seinem Urteil vom 13.02.06 (Az.: 1 O 219/05) rechtskräftig festgestellt, daß die vorformulierte Klausel "Sondertilgung i. H. v. 25.000 DM pro Jahr sind möglich" in einem Darlehensvertrag ohne weitere Zusätze in der für den Darlehensnehmer günstigsten

Kein Anspruch auf Entschädigung bei bankseitigem Angebot auf vorzeitige Darlehensrückzahlung

31.01.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

In § 490 II BGB, der die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehensrückführung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einräumt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sieht das OLG Frankfurt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorschrift regele ausschließlich das Recht des Finanzierungskunden eine Rückführung seines Darlehens verlangen zu können, wenn er dafür berechtigte Gründe ins Feld führen könne.

Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien

EUGH veruteilt Banken zum Schadensersatz gegenüber Anlegern

31.01.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später

OLG Oldenburg

18.01.2006

Die finanzierende Bank unterliegt in einem Berufungsverfahren gegen Anleger des HAT Fonds 49. Das Oberlandesgericht Oldenburg wies mit einem Urteil vom 16.12.2005 (Az: 6 U 204/04) die Klage der Bank gegen den Anleger auf Zahlung von Zinsen und Feststellung des Bestehens der Darlehensverbindlichkeiten ab. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen. Das Gericht hat die ursprünglich seitens des Treuhänders für den Anleger geschlossenen Darlehensverträge aufgrund des Bestehens von Verstößen gegen das Verbraucherkreditgesetz für unwirksam erachtet. Des weiteren hat es festgestellt, dass die seitens der Bank den Anlegern nahegelegte "Nachtragsvereinbarung" aus dem Jahre 2001 keinen wirksamen Rechtsgrund für die von der Bank geltend gemachten Ansprüche darstellt und der Berufung des Anlegers auf die feststellbaren Gesetzesverstöße nicht entgegensteht.

Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank verschmelzen Hypothekenbankgeschäft

Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenfusion?

24.11.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Hypothekenbanktöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank werden sehr wahrscheinlich miteinander verschmolzen. Unter der Kundschaft werden sich einige größere Darlehensnehmer ärgern. Sie haben ihre Kreditengagements bewusst auf die drei Institute verteilt, um dem einzelnen Institut keinen allzu großen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation zu gewähren. Möglicherweise überlegen sie deshalb, die laufenden langfristigen Kreditengagements oder Teile dieser Engagements aus den zu fusionierenden Instituten herauszulösen. Diese Kreditkunden fragen sich heute, ob sie ein Recht dazu haben, den laufenden Darlehensvertrag fristlos ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Unterhalt:Strengere Regeln nach der Scheidung als während der Trennungszeit

Unterhalt: Besteht eine Pflicht zur Arbeitssuche? – Der Einzelfall ist entscheidend

17.10.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten entbrennt immer wieder Streit über den Unterhaltsanspruch bei Erwerbslosigkeit des wirtschaftlich schwächeren Partners. Für den Unterhaltsanspruch ist maßgeblich, wann es für den Partner zumutbar ist, sich eine angemessene Beschäftigung zu suchen. Für die Zeit nach der Scheidung gelten dabei schärfere Bedingungen als in der Trennungszeit.

Ein Tiefschlag gegen die Phalanx der Banken

Verbraucherfreundliches BGH-Urteil rettet geschädigte Immobilienfondsanleger vor dem wirtschaftlichen Ruin

15.06.2005, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den sog. Steuersparimmobilien hatte in den vergangenen Jahren viel Unmut bei den betroffenen Anlegern hervorgerufen. Zunächst glaubten noch viele dieser Kleinanleger, die mit windigen Versprechen zum Erwerb von voll fremdfinanzierten Kleinwohnungen oder zur Beteiligung an entsprechenden Immobilienfonds überredet wurden, dass sie ihre wertlose Immobilie einfach an ihren Kreditgeber zurückgeben und dafür im Gegenzug aus ihrer Darlehensschuld befreit werden. Doch der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes machte Ihnen damals einen Strich durch die Rechnung, indem er nur in seltenen Fällen gestattete, neben dem Darlehen auch noch die wertlose Immobilie an den Kreditgeber zurückzugeben.

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