Ausgewählte Beiträge - Gesamtübersicht - Seite 2
OLG Hamburg beanstandet Abrechnungspraxis
23.05.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Banken berechnen nach Kündigung grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen wegen Ratenverzugs in vielen Fällen Zinsausfallentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigung) und zusätzlich hohe Verzugszinsen nebeneinander. Diese Abrechnungsweise ist nicht angemessen.
21.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Banken schalten oftmals vor der Kreditvergabe Sachverständige zur Ermittlung des Grundstückswertes ein. Die Kosten in Höhe von mehreren Hundert oder mehreren Tausend Euro werden meist dem Darlehensnehmer überbürdet. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24.04.2007 (Az: 20 O 9/07) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig und rechtswidrig erklärt, die Kosten der Wertermittlung dem Kunden auferlegen.
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Steuersparimmobilien/Schrottimmobilien
08.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Der XI. Zivilsenat des BGH hatte mit Urteil vom 26.02.2008 (Az:XI ZR 74/06) erneut über Schadensersatzansprüche von Erwerbern sog. Steuersparimmobilien zu entscheiden.
Gute Nachrichten für Unterhaltspflichtige - Schlechte Nachrichten für unterhaltsberechtigte Ehepartner
21.01.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Zum 1. Januar 2008 sind weitreichende Änderungen im neuen Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Vorteile bringt die Unterhaltsreform vor allem den unterhaltspflichtigen Männern und Frauen. Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der nacheheliche Ehegattenunterhalt zeitlich befristet und der Höhe nach auf das angemessene Maß, das der Berufsausübung entspricht, reduziert werden oder sogar gänzlich entfallen.
Weiterhin positive Tendenz in der Rechtsprechung
24.09.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Auch nach mehreren Grundsatzurteilen u. a. vom 1. Juli 1997 und 30.11.2004 des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung, besteht oftmals weiterhin Klärungsbedarf bei den Darlehensnehmern, die Hypothekenkredite vor Ablauf der Festschreibungszeit vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen oder bereits abgelöst haben. Die auch bei den normalen Baufinanzierungen oftmals mehrere Tausend Euro betragenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht selten entweder der Höhe nach zu beanstanden oder in einigen Fällen gänzlich unberechtigt.
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur Verjährung
16.02.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Nach Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes hat der BGH mit Urteil vom 23.01.2007 (Az: XI ZR 44/06) zur Verjährung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehnsnehmern aus ungerechtfertigter Bereicherung entschieden. Es besteht nach der Pressemitteilung des BGH die begründete Hoffnung, dass viele Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.01.2007
13.02.2007, Susanne Hahn, Rechtsanwältin
Wer sich über die Regelung seines Nachlasses Gedanken macht oder Schenkungen plant, kommt nicht umhin, auch die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen. Schnell stellt man fest, daß es einen großen Unterschied macht, welche Art von Vermögen Gegenstand der Zuwendung ist:
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsposition des Bürgen
22.01.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Immer wieder verlangen Banken bei schlechter Sicherheitenlage oder Vermögensverschlechterung des Darlehensnehmers von Familienangehörigen Bürgschaften zur Absicherung gewerblicher Kredite. Häufige Fälle sind die Bürgschaften von Ehefrauen für Existenzgründungs- oder Geschäftskredite des Mannes.
Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher
24.09.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
Vorfälligkeitsentschädigung - Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten
24.09.2006
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
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