Ausgewählte Beiträge - Gesamtübersicht - Seite 1
Lehman-Zertifikate
29.04.2010, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 (Az: 17 U 207/09) festgestellt, dass eine Bank Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung beim Erwerb von Lehman Twin Win-Zertifikaten zu leisten hat. Hat der Anlageberater empfohlen Lehman Twin Win-Zertifikate zu zeichnen, bei denen - abgesehen von einer sog. Sicherheitsschwelle/Barriere von 50 % und dem Emittentenrisiko - ein Kapitalverlust ausgeschlossen ist, muss der Berater über die Rückzahlungsalternativen bei Berühren und Unterschreiten der sog. Sicherheitsschwelle detailliert aufklären.
Urteil OLG Stuttgart Az: 9 U 164/08
22.04.2010, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Bank am 26.02.2010 verurteilt, an ein mittelständisches Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 1,5 Millionen EUR zu zahlen. Ein Mitverschulden des Kunden liegt nicht vor.
Das aktuelle Urteil (Az: 9 U 164/08) ist angesichts der unklaren Rechtslage bei Zinsswap-Verträgen wegweisend für alle Geschädigten, denen höchst spekulative Zinsswap-Geschäfte zum Zecke der „Zinsoptimierung“ von Banken empfohlen wurden und die durch den Abschluss von Zinsswap-Geschäften einen großen Schaden erlitten haben.
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
Erstes BGH-Urteil zum seit 01.01.2008 geltenden Betreuungsunterhalt
23.04.2009, Susanne Hahn, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Betreut der geschiedene Ehegatte eines oder mehrere gemeinsame Kinder, gab es nach der alten, bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtslage für diesen relativ lange gesicherte Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehegatten. Vielfach wurde der Festlegung der Unterhaltsansprüche ein sogenanntes Altersphasenmodell zugrunde gelegt: War eines der Kinder jünger als acht Jahre, wurde der betreuende Elternteil nicht für verpflichtet gehalten, überhaupt eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Erst danach wurde er nach und nach zur Aufnahme einer Teilzeittätigkeit verpflichtet. Erst wenn das jüngste der betreuten Kinder 15 Jahre alt war, wurde dem kinderbetreuenden ehemaligen Ehegatten die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zugemutet. Aufgrund der umfassenden Gesetzesänderungen des gesamten Unterhaltsrecht ab dem 01.01.2008 wurden auch die für die Beurteilung diese Betreuungsunterhalts geltenden gesetzlichen Regelungen entscheidend umgestellt.
Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
11.02.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
LG Hamburg: Bank hat Beratungs- und Aufklärungspflicht verletzt, Dresdner Bank ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet
10.02.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist auch von Bedeutung für Inhaber von Alpha Express Zertifikaten von Lehman Brothers. Es handelt sich in dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall zwar um ein Zertifikat der Dresdner Bank AG.
Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger
12.11.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.
OLG Hamburg beanstandet Abrechnungspraxis
23.05.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Banken berechnen nach Kündigung grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen wegen Ratenverzugs in vielen Fällen Zinsausfallentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigung) und zusätzlich hohe Verzugszinsen nebeneinander. Diese Abrechnungsweise ist nicht angemessen.
21.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Banken schalten oftmals vor der Kreditvergabe Sachverständige zur Ermittlung des Grundstückswertes ein. Die Kosten in Höhe von mehreren Hundert oder mehreren Tausend Euro werden meist dem Darlehensnehmer überbürdet. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 24.04.2007 (Az: 20 O 9/07) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig und rechtswidrig erklärt, die Kosten der Wertermittlung dem Kunden auferlegen.
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Steuersparimmobilien/Schrottimmobilien
08.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Der XI. Zivilsenat des BGH hatte mit Urteil vom 26.02.2008 (Az:XI ZR 74/06) erneut über Schadensersatzansprüche von Erwerbern sog. Steuersparimmobilien zu entscheiden.
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