Insolvenz

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Insolvenz"

Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer Ansprüche

Rechtsposition von Lehman-Anlegern durch Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Hamburg gestärkt

18.12.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).

Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger

Urteil LG Hamburg: Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatz für geschädigte Anleger

12.11.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.

Unterlassene Widerrufsbelehrung bei Schrottimmobilien

EUGH veruteilt Banken zum Schadensersatz gegenüber Anlegern

31.01.2006, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Europäische Gerichtshof hatte am Herbst 2005 im Rahmen zweier Vorlageverfahren über die Rechtsprechung des BGH zu Haustürgeschäften zu befinden. Im Zentrum der beiden Urteile steht die Frage nach den Rechtsfolgen, die eintreten, wenn der Kleinanleger, der nicht über sein Haustürwiderrufsrecht bei Vertragsabschluß belehrt wurde, das schwebend unwirksame Darlehen später

Neue Hoffnung für Erwerber von “Steuersparimmobilien“

EU-Kommission beanstandet Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

10.02.2004, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Hunderttausende deutsche Darlehensnehmer und Erwerber von „Schrottimmobilien“, die zur Steuerersparnis und Altersvorsorge erworben wurden, sind von der Zwangsvollstreckung durch Banken und Insolvenz bedroht.

Jetzt bekommen Verbraucher Unterstützung von der EU-Kommission. Die Stellungnahme der Kommission ergeht in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Bochum an den Europäischen Gerichtshof. Die Kommission wirft dem Bundesgerichtshof (BGH) vor, die deutschen Vorschriften über die Rückabwicklung des Darlehensvertrages formal und mechanisch anzuwenden. Der Gedanke des Verbraucherschutzes bliebe auf der Strecke. Die Kommission fordert eine Rückabwicklung, die es dem Verbraucher ermöglicht, sich ohne Schaden vom Vertrag zu lösen. Da die Rückzahlung des Darlehensbetrags nach dem Widerruf für den Darlehensnehmer wirtschaftlich unmöglich sei, weil die erworbenen Immobilien fast wertlos sind, sei der Verbraucher nicht zur Rückzahlung des Darlehens, sondern nur zur Übereignung der finanzierten Wohnung an die Bank verpflichtet.

Steuersparimmobilie, Haustürwiderruf: Begründung BGH-Urteil 09.04.2002 liegt vor

Trotz grundsätzlich getrennter Geschäfte können viele Darlehensverträge im Verbund mit den Immobilienkaufverträgen rückabgewickelt werden

16.06.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Haustürwiderruf: Das lang herbeigesehnte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 91/99 vom 09.04.2002), mit dem als Haustürgeschäft abgeschlossene Darlehen widerrufen werden können, ist gesprochen. Die anfängliche Euphorie unter den betroffenen Steuersparern und Kleinstimmobilieneigentümern, die noch nach den ersten Pressemitteilungen über das Urteil herrschte, hat sich gelegt. Ernüchterung macht sich breit. Viele der Betroffenen glauben nach dem Lesen der Urteilsgründe, daß ihr Fall nun endgültig verloren sei.

Diese Einschätzung spiegelt jedoch nicht die nach dem Urteil geltende Rechtslage wider. Sie reflektiert nicht den inhaltlich höchst bedeutsamen letzten Satz des Urteils.

Kredite von Selbständigen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind häufig auch Verbraucherdarlehen

4% Zinsen bei nicht angegebenem effektiven Jahreszinssatz.

31.12.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Wann sind Kredite von Selbständigen Verbraucherdarlehen?

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