Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.01.2007
13.02.2007, Susanne Hahn, Rechtsanwältin
Wer sich über die Regelung seines Nachlasses Gedanken macht oder Schenkungen plant, kommt nicht umhin, auch die steuerlichen Folgen zu berücksichtigen. Schnell stellt man fest, daß es einen großen Unterschied macht, welche Art von Vermögen Gegenstand der Zuwendung ist: