Ausgewählte Beiträge zum Thema "Disagio"
Weiterhin positive Tendenz in der Rechtsprechung
24.09.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Auch nach mehreren Grundsatzurteilen u. a. vom 1. Juli 1997 und 30.11.2004 des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung, besteht oftmals weiterhin Klärungsbedarf bei den Darlehensnehmern, die Hypothekenkredite vor Ablauf der Festschreibungszeit vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen oder bereits abgelöst haben. Die auch bei den normalen Baufinanzierungen oftmals mehrere Tausend Euro betragenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht selten entweder der Höhe nach zu beanstanden oder in einigen Fällen gänzlich unberechtigt.
Haustürwiderruf: Mehr Klarheit für die Erwerber von Steuersparimmobilien und fremdfinanzierten Kapitalanlagen.
17.01.2003, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Haustürwiderruf, Steuersparimmobilie: Mehr Klarheit verschafft der Bundesgerichtshof Darlehensnehmern, die Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge oder Kapitalanlage erwarben und über deren tatsächlichen Wert getäuscht wurden. Mit zweimonatiger Verspätung folgen die Begründungen für zwei Urteile aus November 2002 (BGH XI ZR 3/01; BGH XI ZR 47/01).
Zweifel bestanden immer noch darüber, ob auch diejenigen Darlehensnehmer, bei denen zwar kein Treuhänder mitgewirkt hatte, die aber mit dem Vertragsschluß in einer sog. Haustürsituation überrumpelt wurden, sich ebenso aus ihrer wirtschaftlichen Notlage würden befreien können.
Steuersparimmobilie, Haustürwiderruf: Begründung BGH-Urteil 09.04.2002 liegt vor
16.06.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Haustürwiderruf: Das lang herbeigesehnte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 91/99 vom 09.04.2002), mit dem als Haustürgeschäft abgeschlossene Darlehen widerrufen werden können, ist gesprochen. Die anfängliche Euphorie unter den betroffenen Steuersparern und Kleinstimmobilieneigentümern, die noch nach den ersten Pressemitteilungen über das Urteil herrschte, hat sich gelegt. Ernüchterung macht sich breit. Viele der Betroffenen glauben nach dem Lesen der Urteilsgründe, daß ihr Fall nun endgültig verloren sei.
Diese Einschätzung spiegelt jedoch nicht die nach dem Urteil geltende Rechtslage wider. Sie reflektiert nicht den inhaltlich höchst bedeutsamen letzten Satz des Urteils.
Zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht für Darlehen zur Finanzierung von Steuersparimmobilien
09.04.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Viele Kleinanleger dürfen jubeln. Das gestrige Urteil des BGH (Urteil vom 09.04.02 Az: 37/2002) stärkt das Vertrauen vieler Verbraucher in die Rechtsordnung. Insbesondere Kleinsparer wurden in den vergangenen Jahren durch drückerkolonnenmäßige Vertriebspraktiken beim Verkauf und der Finanzierung von Eigentumswohnungen an den Rand des Ruins getrieben. Unterzeichneten sie seinerzeit Kreditverträge, ohne über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden zu sein - diese schriftliche Belehrung ist vom Darlehensnehmer separat mit einer eigenen Unterschrift zu quittieren -, so können sie diese Kredite noch nach vielen Jahren widerrufen.
Fehlende Unterlagen hindern Anspruchstellung nicht Schuldrechtsreform:
21.02.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Obwohl von erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Brisanz im Bereich von Finanzierung und Kapitalanlage wird das reformierte Schuldrecht, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, von fremdfinanzierten Unternehmen, privaten Schuldnern und Kapitalanlagern kaum beachtet.
Kredite von Selbständigen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind häufig auch Verbraucherdarlehen
31.12.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Das Urteil darf als Sprengsatz für so manche Kreditbeziehung gewertet werden. Auf ein Darlehen im Umfang von 2 Mio. DM mit einer Verzinsung von 9%, Tilgung 1%, abgeschlossen im Jahr 1991 für zehn Jahre können jährlich über 100.000 DM zurückgefordert werden, über zehn Jahre macht das - unter Einschluß der darüber hinaus noch fälligen herauszugebenden Nutzungen - bereits knapp 1,2 Mio. DM als Erstattungsanspruch.
Vorfälligkeitsentschädigungen nochmals überprüfen
31.12.2000, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Damit hatten die wenigsten gerechnet. Mit seinem jüngsten Urteil (BGH XI ZR 27/00) rückt der Bundesgerichtshof von seinem Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Jahr 1997 (BGH WM 1997, 1747) wieder ein Stück weit ab. Alle Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlten, auch solche, die sich in der Vergangenheit erfolglos oder nur mit einem Teilerfolg an ihre Bank wandten, sind aufgefordert, ihr Anliegen nochmals überprüfen zu lassen.
OLG Brandenburg verpflichtet Banken zur Rückzahlung gegenüber Kreditkundenan
15.11.2000, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Kam der Kreditvertrag unter der Mitwirkung eines Kreditvermittlers zustande? Ja! Kreditnehmer, denen das vereinbarte Darlehen vor seiner Auszahlung bereits gekündigt wurde, oder die dieses nicht in Anspruch nahmen, sollten weiterlesen.
OLG Karlsruhe mit verbraucherfreundlicher Entscheidung zu Erwerbermodellen
23.05.2000, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Viele Anleger haben auf Pump eine Immobilie gekauft, deren Finanzierung mit Steuervorteilen schöngerechnet wurde. Der Kauf entpuppte sich als Verlustgeschäft. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnte den gebeutelten Anlegern nun ein Teil des verlorenen Geldes zurückbringen.
HYPOTHEKENKREDIT / BGH konkretisiert Berechnungsweise der Disagio-Rückerstattung
21.03.1998, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Mit einer Serie von Urteilen hat der BGH in den vergangenen Jahren die Problematik von Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen aus vorzeitig beendeten Darlehensbeziehungen aufgearbeitet.
Hypothekendarlehen / Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt
10.07.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheidung, vorzeitig abgelöst werden darf. Wieviel das den Kunden kostet, hängt von der Urteilsbegründung ab.
09.03.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Vielfalt statt Eintönigkeit: In seinem jüngsten Urteil zur Disagio-Rückerstattung BGH-Urteil vom 8. Oktober 1996, benutzt der Bundesgerichtshof eine Vielzahl von Differenzierungen

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