Geld weg – keiner will haften
12.01.2011, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Bankkunden, die Geld anlegen oder einmal im Leben Hausfinanzierungen benötigen, vertrauen zumeist auf den Rat und eine sach- und interessengerechte Anlageempfehlung und Finanzierungsberatung der Bankmitarbeiter. Oftmals stellen sie dann erst Jahre später fest, dass die Beratung nicht anleger- und objektgerecht war. Auch bei Finanzierungsberatungen werden häufig Kombinationsmodelle, wie z. B. Bausparkombinationsfinanzierungen oder an den Abschluss von Lebensversicherungen gekoppelte Darlehen sowie Swap-Geschäfte empfohlen, die im Vergleich zu herkömmlichen Tilgungsdarlehen, bei denen sich die Restschuld fortlaufend reduziert, nachteilig sein können. Da der gesamte effektive Jahreszinssatz für die Kombinationsmodelle nicht ausgewiesen wird, können Darlehensnehmer die wahren Kosten der Finanzierung nicht erkennen.