Aufhebungsentgelt

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Aufhebungsentgelt"

Rechtstipp

Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung überhöht?

25.09.2011, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Banken berechnen im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung oder Nichtabnahme von Darlehen mit langer Zinsbindung häufig zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder Nichtabnahmeentschädigungen. Sollte der Kreditgeber bei vorzeitiger Rückzahlung mehr als den tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteil verlangt haben, ist der Kunde zur Rückforderung der überzahlten Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt.

OLG Hamburg beanstandet Abrechnungspraxis

Kreditkündigung der Bank - Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen unberechtigt

23.05.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Banken berechnen nach Kündigung grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen wegen Ratenverzugs in vielen Fällen Zinsausfallentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigung) und zusätzlich hohe Verzugszinsen nebeneinander. Diese Abrechnungsweise ist nicht angemessen.

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Steuersparimmobilien/Schrottimmobilien

Zum Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank wegen fehlender Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz

08.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der XI. Zivilsenat des BGH hatte mit Urteil vom 26.02.2008 (Az:XI ZR 74/06) erneut über Schadensersatzansprüche von Erwerbern sog. Steuersparimmobilien zu entscheiden.

Weiterhin positive Tendenz in der Rechtsprechung

Vorfälligkeitsentschädigungsberechnungen sind nicht selten unberechtigt oder überhöht

24.09.2007, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Auch nach mehreren Grundsatzurteilen u. a. vom 1. Juli 1997 und 30.11.2004 des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung, besteht oftmals weiterhin Klärungsbedarf bei den Darlehensnehmern, die Hypothekenkredite vor Ablauf der Festschreibungszeit vorzeitig gegen Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen oder bereits abgelöst haben. Die auch bei den normalen Baufinanzierungen oftmals mehrere Tausend Euro betragenden Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht selten entweder der Höhe nach zu beanstanden oder in einigen Fällen gänzlich unberechtigt.

Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher

Sondertilgungen sind bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen schadensmindernd zu berücksichtigen

24.09.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:

Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung - Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten

Urteil des Landgerichts Darmstadt

24.09.2006

Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:

Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.

Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 13.02.2006

12.04.2006

Nachholung nicht ausgeübter Sondertilgungsrechte bei unklarer Vertragsklausel Das Landgericht Heidelberg hat in seinem Urteil vom 13.02.06 (Az.: 1 O 219/05) rechtskräftig festgestellt, daß die vorformulierte Klausel "Sondertilgung i. H. v. 25.000 DM pro Jahr sind möglich" in einem Darlehensvertrag ohne weitere Zusätze in der für den Darlehensnehmer günstigsten

Kein Anspruch auf Entschädigung bei bankseitigem Angebot auf vorzeitige Darlehensrückzahlung

31.01.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

In § 490 II BGB, der die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehensrückführung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einräumt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sieht das OLG Frankfurt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorschrift regele ausschließlich das Recht des Finanzierungskunden eine Rückführung seines Darlehens verlangen zu können, wenn er dafür berechtigte Gründe ins Feld führen könne.

Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank verschmelzen Hypothekenbankgeschäft

Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenfusion?

24.11.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Hypothekenbanktöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank werden sehr wahrscheinlich miteinander verschmolzen. Unter der Kundschaft werden sich einige größere Darlehensnehmer ärgern. Sie haben ihre Kreditengagements bewusst auf die drei Institute verteilt, um dem einzelnen Institut keinen allzu großen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation zu gewähren. Möglicherweise überlegen sie deshalb, die laufenden langfristigen Kreditengagements oder Teile dieser Engagements aus den zu fusionierenden Instituten herauszulösen. Diese Kreditkunden fragen sich heute, ob sie ein Recht dazu haben, den laufenden Darlehensvertrag fristlos ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Vorfälligkeitsentschädigung: Begründung BGH-Urteil 30.11.2004 liegt vor.

Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank schlägt PEX-Index

04.02.2005, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Bundesgerichtshof liefert die Begründung für das verbraucherfreundliche Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung vom 30.11.2004.

Zum Hintergrund:
Obwohl die Deutsche Bundesbank als unabhängige Institution die Kurse von Hypothekenpfandbriefen, die auf den Kapitalmärkten gehandelt werden, auf statistisch gesicherter Grundlage erhebt, meidet eine Vielzahl von Kreditinstituten die dabei resultierenden Wertpapierrenditen für die Ermittlung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Diese Praxis hat der BGH mit seinem Urteil beanstandet. Die Begründung für das Urteil wurde nachgereicht. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie, wenn Sie diesem Link folgen.

Fehlende Unterlagen hindern Anspruchstellung nicht Schuldrechtsreform:

Verjährung bedroht alte Ansprüche aus Kredit und Kapitalanlage

21.02.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Obwohl von erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Brisanz im Bereich von Finanzierung und Kapitalanlage wird das reformierte Schuldrecht, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, von fremdfinanzierten Unternehmen, privaten Schuldnern und Kapitalanlagern kaum beachtet.

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Darlehensnehmern

Nicht nur die Erwerber von Steuersparimmobilien können ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

16.12.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Gute Nachrichten für eine Vielzahl verzweifelter Immobilieneigentümer: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß auch bei Baufinanzierungsdarlehen ein Widerrufsrecht besteht. Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit Kreditverträge unterzeichneten, ohne über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden zu sein – diese schriftliche Belehrung ist vom Darlehensnehmer separat mit einer eigenen Unterschrift zu quittieren –, können noch nach vielen Jahren laufende Kredite widerrufen. Voraussetzung dafür ist, daß die Initiative zum Abschluß des Vertrags nicht vom Bauherren oder Immobilienkäufer, sondern vom Kreditgeber oder dessen Vermittler ausging.

Steuersparimmobilie, Vorfälligkeitsentschädigung und andere Rückerstattungsansprüche aus Darlehensverträgen

Schuldrechtsreform verkürzt Verjährungsfrist von 30 auf nur noch 3 Jahre

22.10.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Gemäß der Neuregelung des § 195 BGB wird die gegenwärtig noch geltende regelmäßige Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Davon betroffen sind zum Beispiel viele Altansprüche aus Darlehen (Erstattungsansprüche aus Vorfälligkeitsentschädigungen, Disagio, variablen Zinsen etc.) und Kapitalanlage (Notleidende Investmentfonds, Steuersparimmobilien etc.), die bisher noch nicht geltend gemacht wurden, weil der geschädigte Anleger bisher noch unsicher darüber war, in welchem Umfang oder unter welchen Bedingungen er seinen Ersatzanspruch durchsetzen kann.

Deutsche Bank, Dresdner Bank und Commerzbank verschmelzen Hypothekenbankgeschäft

Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Bankenfusion

31.08.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die Nachricht betrifft alle Darlehensnehmer von Rheinhyp, Eurohypo und Deutsche Hypothekenbank in Frankfurt. Die Hypothekenbanktöchter von Commerzbank, Deutsche Bank und Dresdner Bank werden sehr wahrscheinlich miteinander verschmolzen. Unter der Kundschaft werden sich einige größere Darlehensnehmer ärgern. Sie haben ihre Kreditengagements bewußt auf die drei Institute verteilt, um dem einzelnen Institut keinen allzu großen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation zu gewähren. Möglicherweise überlegen sie deshalb, die laufenden langfristigen Kreditengagements oder Teile dieser Engagements aus den zu fusionierenden Instituten herauszulösen. Diese Kreditkunden fragen sich heute, ob sie ein Recht dazu haben, den laufenden Darlehensvertrag fristlos ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen.

Vorfälligkeitsentschädigungen nochmals überprüfen

Bundesgerichtshof mit faustdicker Überraschung zum Jahreswechsel

31.12.2000, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Damit hatten die wenigsten gerechnet. Mit seinem jüngsten Urteil (BGH XI ZR 27/00) rückt der Bundesgerichtshof von seinem Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Jahr 1997 (BGH WM 1997, 1747) wieder ein Stück weit ab. Alle Darlehensnehmer, die eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlten, auch solche, die sich in der Vergangenheit erfolglos oder nur mit einem Teilerfolg an ihre Bank wandten, sind aufgefordert, ihr Anliegen nochmals überprüfen zu lassen.

HYPOTHEKENKREDIT / BGH konkretisiert Berechnungsweise der Disagio-Rückerstattung

Disagio wird zinsanteilig erstattet

21.03.1998, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Mit einer Serie von Urteilen hat der BGH in den vergangenen Jahren die Problematik von Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen aus vorzeitig beendeten Darlehensbeziehungen aufgearbeitet.

Die Banken werden die Urteile ignorieren

01.02.1998

Angela Wehrt, Rechtsanwältin in Hamburg-Neugraben, hat Darlehensnehmer in vielen Verfahren zur Vorfälligkeitsentschädigung beraten und erklärt hier, was die Urteile des BGH für Bankkunden bedeuten.

Bundesgerichtshof ermöglicht neue Berechnung / Hoffnung auf hohe Rückerstattungen

Die Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung ist gefallen - Überraschung inklusive

02.10.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die unterschiedlichen Berechnungspraktiken der Banken hinsichtlich der vom Kreditnehmer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung haben in den vergangenen Jahren für eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen gesorgt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll nun für Klarheit sorgen - überraschte Blicke bei der Urteilsbekanntgabe blieben dabei nicht aus.

DARLEHEN / Urteil zur Vorfälligkeit schafft weitgehend Klarheit

BGH steckt Grenzen für die Schadensberechnung ab

18.09.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Bankkunden, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, winkt eine Rückzahlung. Den Kreditinstituten sind vom BGH Berechnungsmethoden vorgegeben worden.

Hypothekendarlehen / Vorfälligkeit und kritischer Zinssatz

Richtig rechnen bei der Umschuldung im Zinstal

22.08.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die höchstrichterlichen Grundsatzurteile zur vorzeitigen Darlehensablösung vom 1. Juli lassen die Frage unbeantwortet, ob ein Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung auch dann besteht, wenn der Darlehensnehmer sich die derzeit günstigen Zinskonditionen für eine lange Laufzeit sichern möchte.

Hypothekendarlehen / Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt

Bundesrichter erleichtern Kreditablösung

10.07.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheidung, vorzeitig abgelöst werden darf. Wieviel das den Kunden kostet, hängt von der Urteilsbegründung ab.

Erfolgreich Umschulden: Was zu beachten ist.

17.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Im Monat Februar erreichte die durchschnittliche Umlaufrendite ihren historischen Tiefstand. Seitdem sind die Zinssätze wieder auf dem Weg nach oben

Banken haben monopolisitische Stellung / Schadensberechnungen nicht ungeprüft begleichen

Vorfälligkeitsentschädigung: "Unter bestimmten Bedingungen als sittenwidrig zu bezeichnen"

04.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

80% der Beschwerden von Bankkunden betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung. Die verlangten Entschädigungen machen häufig mehr als 10% des geschuldeten Restkapitals aus.

BGH-Urteil zum Disagio: Vielfalt statt Eintönigkeit

09.03.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Vielfalt statt Eintönigkeit: In seinem jüngsten Urteil zur Disagio-Rückerstattung BGH-Urteil vom 8. Oktober 1996, benutzt der Bundesgerichtshof eine Vielzahl von Differenzierungen

Komplizierte Rechtslage - Feine Differenzierungen in den einzelnen Urteilen:

Streit um Vorfälligkeitsentschädigung. Der BGH könnte zur Jahreswende Klarheit schaffen

16.10.1996, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht in der Verantwortung. Für die Jahreswende wird ein Urteil zur Frage der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekendarlehen erwartet. Worum geht es?

Komplizierte Rechtslage - Feine Differenzierungen in den einzelnen Urteilen BGH könnte bald Klarheit schaffen

VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG (II)

01.07.1996, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht in großer Verantwortung. Für die Jahreswende wird ein Urteil zur Frage der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekendarlehen erwartet. Worum geht es?

Schadensberechnungen der Kreditinstitute häufig überhöht

Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung

01.05.1994, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Angesichts der derzeitig niedrigen Zinssätze überlegen viele Darlehensnehmer, die seinerzeit ihren Kredit zu einem erheblich höheren Zinssatz abgeschlossen haben, auf einen neuen Kredit umzuschulden.

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