Ausgewählte Beiträge

Ausgewählte Beiträge - Steuersparimmobilie - Seite 2

Steuersparimmobilie, Vorfälligkeitsentschädigung und andere Rückerstattungsansprüche aus Darlehensverträgen

Schuldrechtsreform verkürzt Verjährungsfrist von 30 auf nur noch 3 Jahre

22.10.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Gemäß der Neuregelung des § 195 BGB wird die gegenwärtig noch geltende regelmäßige Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Davon betroffen sind zum Beispiel viele Altansprüche aus Darlehen (Erstattungsansprüche aus Vorfälligkeitsentschädigungen, Disagio, variablen Zinsen etc.) und Kapitalanlage (Notleidende Investmentfonds, Steuersparimmobilien etc.), die bisher noch nicht geltend gemacht wurden, weil der geschädigte Anleger bisher noch unsicher darüber war, in welchem Umfang oder unter welchen Bedingungen er seinen Ersatzanspruch durchsetzen kann.

Newsletter Nr. 4/2000 der Wehrt GmbH

Erstattungsansprüche nicht versäumen

15.12.2000, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Themen:
Verluste aus Day-Trading
Nichtabnahmeentschädigungen
Verbraucherkreditgesetz
Kredite mit variabler Verzinsung
Schadensersatz bei unseriöser Anlagevermittlung

OLG München qualifiziert den Erwerb von Steuersparimmobilien als widerrufliches Haustürgeschäft

Eigentümer von Steuersparimmobilien schöpfen neue Hoffnung

30.06.2000, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Vielen ist die Situation aus eigener Erfahrung bekannt. Selbsternannte Anlageberater sprechen Privatpersonen mit dem Ziel an, ihnen eine steuerlich begünstigte Eigentumswohnung ohne jegliches Eigenkapitalerfordernis zu vermitteln. Auf diese Weise würde der Grundstein zum mietfreien Wohnen im Alter gelegt. Die Kontaktaufnahme erfolgt zumeist "auf Empfehlung" - telefonisch, an der Haustür, aber auch am Arbeitsplatz.

OLG Karlsruhe mit verbraucherfreundlicher Entscheidung zu Erwerbermodellen

Hoffnung für Eigentümer von Steuersparimmobilien

23.05.2000, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Viele Anleger haben auf Pump eine Immobilie gekauft, deren Finanzierung mit Steuervorteilen schöngerechnet wurde. Der Kauf entpuppte sich als Verlustgeschäft. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnte den gebeutelten Anlegern nun ein Teil des verlorenen Geldes zurückbringen.

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