Ausgewählte Beiträge - Anlegerschutz - Seite 1
Lehman-Geschädigten droht in Kürze Verjährung ihrer
Ansprüche
18.12.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Viele Lehman-Anleger haben Zertifikate im Februar 2007 auf Anraten ihrer Bankberater gekauft und durch die Lehman-Pleite im September 2008 drastische wirtschaftliche Verluste erlitten. Es liegen weitere positive Urteile vor: Die Commerzbank AG wurde als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG von den Landgerichten Hamburg und Mönchengladbach verurteilt, Lehman-Anlegern den Schaden zzgl. Zinsen vollständig zu ersetzen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen (Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 17.11.2009, Az: 3 O 112/09, Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.12.2008, 318 O 4/08, rechtskräftig).
Das Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank zum Schadensersatz wegen Falschberatung
11.02.2009, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Das Amtsgericht Leipzig hat die Citibank mit Urteil vom 10.11.2008 (Az:115 C 3759/08 - rechtskräftig) verpflichtet, den aufgrund einer Falschberatung erlittenen Kursverlust, die entgangenen Zinsen für eine Festgeldanlage und die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
Positives Urteil des Landgerichts Hamburg: Hoffnung für geschädigte Anleger
12.11.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Nach der Insolvenz von Lehman Brothers fürchten viele Betroffene den Totalverlust. Gekauft wurden die Lehman Brothers Zertifikate zumeist auf Empfehlung von Anlageberatern der Banken und Sparkassen. Diese nehmen aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch. Lehman Brothers zahlte für den Vertrieb der Zertifikate hohe Provisionen. Anlageberater hatten aufgrund hoher Provisionszahlungen erhebliche Anreize, die Zertifikate von Lehman Brothers anzupreisen. Auf das Emittentenrisiko (Insolvenzrisiko) und hohe Provisionszahlungen wurde zumeist nicht hingewiesen. Heute stehen auch viele sicherheitsorientierte Anleger, die Geld zur Altersvorsorge anlegten, vor riesigen Verlusten.
Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Steuersparimmobilien/Schrottimmobilien
08.04.2008, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Der XI. Zivilsenat des BGH hatte mit Urteil vom 26.02.2008 (Az:XI ZR 74/06) erneut über Schadensersatzansprüche von Erwerbern sog. Steuersparimmobilien zu entscheiden.
Haustürwiderruf: Mehr Klarheit für die Erwerber von Steuersparimmobilien und fremdfinanzierten Kapitalanlagen.
17.01.2003, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Haustürwiderruf, Steuersparimmobilie: Mehr Klarheit verschafft der Bundesgerichtshof Darlehensnehmern, die Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge oder Kapitalanlage erwarben und über deren tatsächlichen Wert getäuscht wurden. Mit zweimonatiger Verspätung folgen die Begründungen für zwei Urteile aus November 2002 (BGH XI ZR 3/01; BGH XI ZR 47/01).
Zweifel bestanden immer noch darüber, ob auch diejenigen Darlehensnehmer, bei denen zwar kein Treuhänder mitgewirkt hatte, die aber mit dem Vertragsschluß in einer sog. Haustürsituation überrumpelt wurden, sich ebenso aus ihrer wirtschaftlichen Notlage würden befreien können.
BGH: Verbotene Rechtsberatung im Zusammenhang mit Steuersparimmobilien.
11.07.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Steuersparimmobilie, verbotene Rechtsberatung: Viele Wege führen nach Rom. Der Bundesgerichtshof hat einen weiteren Weg geebnet, auf dem sich die unfreiwilligen Eigentümer sog. Steuersparimmobilien ihrer Wohnung wie auch des dazugehörigen Kredits entledigen können.
Schloß der Immobilienkäufer nicht mit der Bank oder Sparkasse selbst den Darlehensvertrag, sondern beauftragte er anläßlich eines Notartermins Dritte - sog. Geschäftsbesorger oder Treuhänder - mit dem Abschluß aller zum Erwerb erforderlichen Verträge, so gilt diese Beauftragung als unwirksam, sofern der Bevollmächtigte kein Rechtsanwalt war.
Steuersparimmobilie, Haustürwiderruf: Begründung BGH-Urteil 09.04.2002 liegt vor
16.06.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Haustürwiderruf: Das lang herbeigesehnte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH XI ZR 91/99 vom 09.04.2002), mit dem als Haustürgeschäft abgeschlossene Darlehen widerrufen werden können, ist gesprochen. Die anfängliche Euphorie unter den betroffenen Steuersparern und Kleinstimmobilieneigentümern, die noch nach den ersten Pressemitteilungen über das Urteil herrschte, hat sich gelegt. Ernüchterung macht sich breit. Viele der Betroffenen glauben nach dem Lesen der Urteilsgründe, daß ihr Fall nun endgültig verloren sei.
Diese Einschätzung spiegelt jedoch nicht die nach dem Urteil geltende Rechtslage wider. Sie reflektiert nicht den inhaltlich höchst bedeutsamen letzten Satz des Urteils.
Zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht für Darlehen zur Finanzierung von Steuersparimmobilien
09.04.2002, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Viele Kleinanleger dürfen jubeln. Das gestrige Urteil des BGH (Urteil vom 09.04.02 Az: 37/2002) stärkt das Vertrauen vieler Verbraucher in die Rechtsordnung. Insbesondere Kleinsparer wurden in den vergangenen Jahren durch drückerkolonnenmäßige Vertriebspraktiken beim Verkauf und der Finanzierung von Eigentumswohnungen an den Rand des Ruins getrieben. Unterzeichneten sie seinerzeit Kreditverträge, ohne über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden zu sein - diese schriftliche Belehrung ist vom Darlehensnehmer separat mit einer eigenen Unterschrift zu quittieren -, so können sie diese Kredite noch nach vielen Jahren widerrufen.
BGH: Devisenspekulationen im Day-Trading auf Kosten der Bank
22.02.2002, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Glück im Unglück hatte ein Teppichhändler, der bei einer Hamburger Bank Devisenspekulationen in großem Stil betrieb. Innerhalb von sechs Wochen erteilte er weit über 400 Einzelaufträge über den Kauf und den Verkauf von Devisen (Mindestvolumen: 5 Mio. DM). An einem einzelnen Börsentag wurden bis zu 100 Mio. DM bewegt.
Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Darlehensnehmern
16.12.2001, Susanne Hahn, Rechtsanwältin, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Gute Nachrichten für eine Vielzahl verzweifelter Immobilieneigentümer: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, daß auch bei Baufinanzierungsdarlehen ein Widerrufsrecht besteht. Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit Kreditverträge unterzeichneten, ohne über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehrt worden zu sein – diese schriftliche Belehrung ist vom Darlehensnehmer separat mit einer eigenen Unterschrift zu quittieren –, können noch nach vielen Jahren laufende Kredite widerrufen. Voraussetzung dafür ist, daß die Initiative zum Abschluß des Vertrags nicht vom Bauherren oder Immobilienkäufer, sondern vom Kreditgeber oder dessen Vermittler ausging.
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