Ablösung

Ausgewählte Beiträge zum Thema "Ablösung"

Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher

Sondertilgungen sind bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen schadensmindernd zu berücksichtigen

24.09.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:

Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.

Vorfälligkeitsentschädigung - Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten

Urteil des Landgerichts Darmstadt

24.09.2006

Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:

Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.

Kein Anspruch auf Entschädigung bei bankseitigem Angebot auf vorzeitige Darlehensrückzahlung

31.01.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

In § 490 II BGB, der die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehensrückführung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einräumt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sieht das OLG Frankfurt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorschrift regele ausschließlich das Recht des Finanzierungskunden eine Rückführung seines Darlehens verlangen zu können, wenn er dafür berechtigte Gründe ins Feld führen könne.

Einfallsreichtum der Banken bei SWAP- und CAP-Geschäften

Rechtliche Qualifikation der Zinsentschädigung für die vorzeitige Vertragsaufhebung bei variabel verzinslichen Finanzierungen zu festgeschriebenen Zinssätzen

24.11.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

2. Die rechtliche Qualifikation derartiger Kombinationsgeschäfte
2.1. Beratungsverschulden beim Abschluß des Kombinationsgeschäfts
2.2. Unwirksame Kündigungsbeschränkung bei wirtschaftl. Einheit beider
Geschäfte
2.3. Börsentermin- oder Differenzgeschäft

Bundesgerichtshof ermöglicht neue Berechnung / Hoffnung auf hohe Rückerstattungen

Die Entscheidung zur Vorfälligkeitsentschädigung ist gefallen - Überraschung inklusive

02.10.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die unterschiedlichen Berechnungspraktiken der Banken hinsichtlich der vom Kreditnehmer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung haben in den vergangenen Jahren für eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen gesorgt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll nun für Klarheit sorgen - überraschte Blicke bei der Urteilsbekanntgabe blieben dabei nicht aus.

DARLEHEN / Urteil zur Vorfälligkeit schafft weitgehend Klarheit

BGH steckt Grenzen für die Schadensberechnung ab

18.09.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Bankkunden, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, winkt eine Rückzahlung. Den Kreditinstituten sind vom BGH Berechnungsmethoden vorgegeben worden.

Hypothekendarlehen / Vorfälligkeit und kritischer Zinssatz

Richtig rechnen bei der Umschuldung im Zinstal

22.08.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Die höchstrichterlichen Grundsatzurteile zur vorzeitigen Darlehensablösung vom 1. Juli lassen die Frage unbeantwortet, ob ein Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung auch dann besteht, wenn der Darlehensnehmer sich die derzeit günstigen Zinskonditionen für eine lange Laufzeit sichern möchte.

Hypothekendarlehen / Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt

Bundesrichter erleichtern Kreditablösung

10.07.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheidung, vorzeitig abgelöst werden darf. Wieviel das den Kunden kostet, hängt von der Urteilsbegründung ab.

Erfolgreich Umschulden: Was zu beachten ist.

17.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Im Monat Februar erreichte die durchschnittliche Umlaufrendite ihren historischen Tiefstand. Seitdem sind die Zinssätze wieder auf dem Weg nach oben

Banken haben monopolisitische Stellung / Schadensberechnungen nicht ungeprüft begleichen

Vorfälligkeitsentschädigung: "Unter bestimmten Bedingungen als sittenwidrig zu bezeichnen"

04.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt

80% der Beschwerden von Bankkunden betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung. Die verlangten Entschädigungen machen häufig mehr als 10% des geschuldeten Restkapitals aus.

Komplizierte Rechtslage - Feine Differenzierungen in den einzelnen Urteilen:

Streit um Vorfälligkeitsentschädigung. Der BGH könnte zur Jahreswende Klarheit schaffen

16.10.1996, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht in der Verantwortung. Für die Jahreswende wird ein Urteil zur Frage der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekendarlehen erwartet. Worum geht es?

Schadensberechnungen der Kreditinstitute häufig überhöht

Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung

01.05.1994, Prof. Dr. Klaus Wehrt

Angesichts der derzeitig niedrigen Zinssätze überlegen viele Darlehensnehmer, die seinerzeit ihren Kredit zu einem erheblich höheren Zinssatz abgeschlossen haben, auf einen neuen Kredit umzuschulden.

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