Ausgewählte Beiträge zum Thema "Ablösung"
Rechtsprechung verdichtet sich zu Gunsten der Verbraucher
24.09.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
Vorfälligkeitsentschädigung - Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten
24.09.2006
Zukünftige Sondertilgungen sind bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu berücksichtigen Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.08.2006 (Az: 25 S 43/06) zu Gunsten der Darlehensnehmer entschieden:
Das vertraglich eingeräumte Sondertilgungsrecht des Darlehensnehmers ist bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schadensmindernd zu berücksichtigen. Die häufig von Banken zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Urteil vom 25.05.2000, WM 2001, 565) ist nicht geeignet, die Rechtsauffassung, zukünftige Sondertilgungen seien nicht zu berücksichtigen, zu stützen. Das OLG Frankfurt hat sich nicht grundsätzlich mit der Frage der Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts befasst, sondern habe wegen unzureichenden Vortrags des Darlehensnehmers in einem Einzelfall die Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Auch bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können damit unter Berücksichtigung des Sondertilgungsrechts noch erheblich reduziert werden.
31.01.2006, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
In § 490 II BGB, der die Möglichkeit einer vorzeitigen Darlehensrückführung gegen Vorfälligkeitsentschädigung einräumt, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, sieht das OLG Frankfurt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Vorschrift regele ausschließlich das Recht des Finanzierungskunden eine Rückführung seines Darlehens verlangen zu können, wenn er dafür berechtigte Gründe ins Feld führen könne.
Einfallsreichtum der Banken bei SWAP- und CAP-Geschäften
24.11.2005, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
2. Die rechtliche Qualifikation derartiger Kombinationsgeschäfte
2.1. Beratungsverschulden beim Abschluß des Kombinationsgeschäfts
2.2. Unwirksame Kündigungsbeschränkung bei wirtschaftl. Einheit beider
Geschäfte
2.3. Börsentermin- oder Differenzgeschäft
Bundesgerichtshof ermöglicht neue Berechnung / Hoffnung auf hohe Rückerstattungen
02.10.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Die unterschiedlichen Berechnungspraktiken der Banken hinsichtlich der vom Kreditnehmer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung haben in den vergangenen Jahren für eine Fülle von gerichtlichen Auseinandersetzungen gesorgt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) soll nun für Klarheit sorgen - überraschte Blicke bei der Urteilsbekanntgabe blieben dabei nicht aus.
DARLEHEN / Urteil zur Vorfälligkeit schafft weitgehend Klarheit
18.09.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Bankkunden, die bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehensvertrages eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, winkt eine Rückzahlung. Den Kreditinstituten sind vom BGH Berechnungsmethoden vorgegeben worden.
Hypothekendarlehen / Vorfälligkeit und kritischer Zinssatz
22.08.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Die höchstrichterlichen Grundsatzurteile zur vorzeitigen Darlehensablösung vom 1. Juli lassen die Frage unbeantwortet, ob ein Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung auch dann besteht, wenn der Darlehensnehmer sich die derzeit günstigen Zinskonditionen für eine lange Laufzeit sichern möchte.
Hypothekendarlehen / Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung begrenzt
10.07.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß ein Darlehen mit langjähriger Zinsfestschreibung in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheidung, vorzeitig abgelöst werden darf. Wieviel das den Kunden kostet, hängt von der Urteilsbegründung ab.
17.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Im Monat Februar erreichte die durchschnittliche Umlaufrendite ihren historischen Tiefstand. Seitdem sind die Zinssätze wieder auf dem Weg nach oben
Banken haben monopolisitische Stellung / Schadensberechnungen nicht ungeprüft begleichen
04.04.1997, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle, Prof. Dr. Klaus Wehrt
80% der Beschwerden von Bankkunden betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung. Die verlangten Entschädigungen machen häufig mehr als 10% des geschuldeten Restkapitals aus.
Komplizierte Rechtslage - Feine Differenzierungen in den einzelnen Urteilen:
16.10.1996, Angela Wehrt-Sierwald, Rechtsanwältin und staatlich anerkannte Gütestelle
Der Bundesgerichtshof (BGH) steht in der Verantwortung. Für die Jahreswende wird ein Urteil zur Frage der Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekendarlehen erwartet. Worum geht es?
Schadensberechnungen der Kreditinstitute häufig überhöht
01.05.1994, Prof. Dr. Klaus Wehrt
Angesichts der derzeitig niedrigen Zinssätze überlegen viele Darlehensnehmer, die seinerzeit ihren Kredit zu einem erheblich höheren Zinssatz abgeschlossen haben, auf einen neuen Kredit umzuschulden.

Weitere Suchbegriffe
Zinsverschlechterungsschaden,
Zinsswap-Verträge,
Zinsswap-Geschäfte,
Zinsschaden,
Zertifikat,
Wohnvorteil Scheidung,
Wohnvorteil,
Wertgutachten,
vorzeitige Rückzahlung,
vorzeitige Ablösung,
Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung,
Vorfälligkeitsentschädigungen,
Vorfälligkeitsentschädigung Sondertilgung,
Vorfälligkeitsentschädigung Kredit,
Vorfälligkeitsentschädigung Disagio,
Vorfälligkeitsentschädigung Darlehen,
Vorfälligkeitsentschädigung,
Vorfälligkeitsentgelt,
Vorfälligkeitsberechnung,
Vorfälligkeit,
Verzugszins,
Verjährung,
verjährt,
verfassungswidrig,
Verbraucherschutz,
Unterhaltsberechtigte,
unterhaltsberechtigt,
Unterhaltsberechnung,
Unterhaltsansprüche,
Unterhaltsanspruch,
Unterhalt,
Umschuldungsdarlehen,
Umschuldung,
SWAP,
Steuersparmodell,
Steuersparimmobilie,
Sorgerecht,
Sondertilgungsrecht,
Sondertilgungen,
Sondertilgung,
Schrottimmobilien,
Schrottimmobilie,
Scheidung,
Rückabwicklung Immobilie,
Rückabwicklung Eigentumswohnung,
Rückabwicklung,
Pflichtteil,
Pfandtausch,
Nichtabnahmeentschädigung,
Lehman Brothers,
Kündigung,
Kreditkündigung,
Kreditablösung,
Kredit Bürgschaft,
Insolvenz,
Immobilien Rückabwicklung,
Erwerbermodell,
Erbschaftssteuerrecht,
Ehevertrag,
Ehescheidung,
Disagio,
Darlehenskündigung,
Darlehensablösung,
Bürgschaften,
Bürgschaft,
Berechnung Sondertilgung,
Beratungspflicht,
Bankenhaftung,
Aufklärungspflicht,
Aufhebungsentgelt,
Aufbewahrungsfrist,
Ablösung